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Krankenkassenwechsel: Langes Warten auf Krankenversichertenkarte

Zusätzliche Leistungen oder eine Kostenersparnis durch fehlenden Zusatzbeitrag locken zum Krankenkassenwechsel - doch nicht immer geht beim Absprung zur günstigeren Kasse alles gut. So kommt es vor, dass Versicherte Wochen nach dem Aufnahmeantrag noch keine Krankenversichertenkarte (KV-Karte) erhalten haben. Mit schmerzlichen Folgen, weil viele Ärzte dann die Behandlung verweigern. Nach unserer Auffassung haften die Kassen für alle Schäden, die dem Versicherten entstehen, weil die Chipkarte nicht vorgelegt werden konnte.

Grundsätzlich muss der Versicherte beim Arztbesuch seine KV-Karte vorlegen. Doch unbehandelt darf der Arzt den Patienten wegen des fehlenden Dokuments in akuten und begründeten Fällen nicht nach Hause schicken. Aber die Praxis kann eine Rechnung ausstellen, wenn die Karte oder ein Behandlungsausweis nicht innerhalb von zehn Tagen nachgereicht werden. Legt der Patient die KV-Karte noch im laufenden Quartal vor, muss der Arzt den Rechnungsbetrag wieder erstatten.

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Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link14528A.html