Zwar haben die Schlecker-Filialen nach Eröffnung der Planinsolvenz weiterhin geöffnet, Kunden berichten aber, dass Gutscheine derzeit nicht eingelöst werden.
Früher war`s schlechter. Die jährlichen Rechnungen für Strom und Gas erschienen den Kunden zumeist unergründlich. Das hat sich zum Besseren gewendet. Inzwischen schreibt das Gesetz den Versorgern vor, was sie alles zu erwähnen haben.
Die Verbraucherzentrale ruft nicht unaufgefordert bei Verbrauchern an und vertreibt keine Waren am Telefon. Wer von falschen Verbraucherschützern telefonisch behelligt wird, sollte am besten sofort auflegen und die Verbraucherzentrale über die Gaunerei informieren.
Verbraucherzentrale: Unbestellte Ware muss nicht zurückgesandt werden
Sowohl wer Strom aus Sonnenenergie ins Netz einspeist, als auch wer ihn selbst nutzt, erhält eine garantierte Vergütung, die jedoch nach dem Willen des Gesetzgebers von Jahr zu Jahr reduziert wird. Deshalb kann es sich bei weiter steigenden Energiepreisen lohnen, mit dem selbst erzeugten Strom den eigenen Haushalt zu versorgen.
Kühl-, Wasch- und Spülgeräte sind meist Anschaffungen für viele Jahre. Die meisten Verbraucher wissen, dass sich da ein Blick auf die jeweiligen Verbrauchsdaten lohnt. Um heimlichen Stromfressern auf die Spur zu kommen, kann man sich bei der Verbraucherzentrale kostenfrei ein Verbrauchsmessgerät ausleihen.
Reisen angeblich zum Nulltarif, unzulässige Werbeanrufe unter falschem Namen, Rechnungen über vermeintliche Abonnements, Inkassodrohungen für angebliche Internetdienste: Auch 2011 verging keine Woche ohne den Versuch von Abzockern, kräftig Kasse zu machen.
Seit dem 1. Januar beschert die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) Versicherten einen höheren Eigenanteil bei Kronen, Brücken, Prothesen und Co. Die Verbraucherzentrale rät zum vorsorglichen Kostencheck.
Dass Keime gefunden werden, bedeutet nicht automatisch eine akute gesundheitliche Gefährdung durch den Verzehr von Geflügelfleisch. Unabdingbar ist jedoch, die allgemeinen sowie die speziellen Hygieneregeln für Geflügel bei der Lagerung und Zubereitung einzuhalten.
Der Stromanbieter FlexStrom soll Kunden den Bonus auszahlen, auch wenn sie nur ein Jahr lang Kunde waren. So lautet die erste wichtige Empfehlung des Ombudsmanns der Schlichtungsstelle Energie. Verbraucher sollen den Energieversorger zur Auszahlung des Bonus auffordern und ggf. die Schlichtungsstelle Energie einschalten.
Die Regulierung von Schäden, die das Sturmtief "Ulli" mit abgedeckten Dächern und umgeknickten Bäumen angerichtet hat, ist in der Regel ein Fall für die Versicherung. Sturmschäden sollten dem Versicherer umgehend gemeldet werden. Betroffene sind verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte.
Nach wie vor kann niemand gezwungen werden, die Gebühren abbuchen zu lassen. Jeder hat das Recht, fällige Beträge weiterhin zu überweisen. Doch wer bereits per Lastschrift zahlt, kann dem neuen Verfahren getrost zustimmen.
40 Prozent des Reisepreises als Anzahlung für die Buchung einer Pauschalreise sind zu viel. Den Restbetrag bis 45 Tage vor Reiseantritt zu verlangen, ist ebenfalls unangemessen, so das Landgericht Leipzig in einer Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen die Urlaubstours GmbH.
Gleich zu Beginn und im Laufe des neuen Jahres müssen sich Verbraucher wieder auf viele Änderungen einstellen: bei Gesundheit, Ernährung, Energie und Umwelt ebenso wie bei Geldanlage, Finanzen, Telekommunikation, Steuern und Rente. Die Verbraucherzentrale hat die wesentlichen Neuerungen zusammengestellt.
Seit dem 30. November ist die Energieeffizienzkennzeichnung von Fernsehern Pflicht. Ein Blick auf die Label beim Fernsehkauf kann ein paar Hundert Euro wert sein.
Unseriöses Inkasso geht einher mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung von rund 4.000 bei den Verbraucherzentralen eingegangenen Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt
Banken müssen beweisen, dass das Geld mithilfe der Originalkarte aus dem Automaten gezogen worden ist. Denn nur dann kann laut Bundesgerichtshof davon ausgegangen werden, dass der Kunde Karte und Geheimnummer fahrlässig gemeinsam aufbewahrt habe.
Verbraucherzentrale warnt: Bei Rückruf schnappt die Falle zu
Telefonieren per Handy war gestern. Wer gut vernetzt ist und stets auf dem Laufenden sein will, setzt auf mobile Datenkommunikation im Pocketformat. Apps erweitern den Funktionsumfang. Allerdings lassen Kostentransparenz und Datenschutz zu wünschen übrig.
Verbraucher, die noch Geld von dem insolventen Energieversorger zu bekommen haben, weil sie einen Tarif mit Jahresvorauszahlung und/oder Kaution gewählt hatten, und bis zum 31.12.2011 keine Nachricht vom Insolvenzverwalter erhalten, sollten ihre Forderung dann selbstständig anmelden.
Aus der derzeitigen Verunsicherung schlagen viele Profit: Immobilienmakler, Banken und Bausparkassen bewerben das Eigenheim als eine gute sichere Krisenvorsorge, die Geschäfte von Goldhändlern haben Hochkonjunktur, und so manche Finanzvermittler verdienen sich eine goldene Nase.
Kalbswiener, die Schweinefleisch enthalten, Fischsticks ohne Fisch, Zuckersirup statt Honig: Wer sich die Zutatenliste von Lebensmitteln genauer ansieht, muss oft erkennen, dass es mit vollmundigen Versprechen auf Verpackungen und in der Werbung nicht weit her ist. Im neuen Internetportal können Sie Produkte melden, bei denen Sie sich durch Aufmachung oder Kennzeichnung getäuscht fühlen.