Bevor Sie sich für einen Pflegedienst entscheiden, sollten Sie ins Kleingedruckte des Pflegevertrages schauen. Hier wird unter anderem festgehalten, welche Leistungen der Dienst erbringt. Bestimmte Inhalte sind sogar per Gesetz vorgeschrieben. Doch keine Sorge – Sie müssen kein Jurist sein, um herauszufinden ob im Vertrag wirklich alles Wichtige geregelt ist. Folgende sieben Punkte sollten aber immer enthalten sein:
- Vertragspartner: Vertragspartner sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein. Stehen zum Beispiel Angehörige mit im Vertrag, kann der Pflegedienst bei diesen auch finanzielle Ansprüche geltend machen.
- Leistungen und Kosten: In jedem Pflegevertrag müssen nicht nur die Leistungen und Kosten des Pflegedienstes genau beschrieben sein, sondern auch die Kostenbeteiligung von Pflegekasse und Krankenkasse.
Lassen Sie sich durch den Pflegedienst eine Beispielrechnung erstellen. Sie können dann nicht nur ersehen, wie hoch der Eigenanteil ist, sondern auch den Vertrag besser mit anderen Angeboten vergleichen.
- Leistungsnachweise: Im Pflegevertrag sollte festgelegt sein, dass Sie Leistungsnachweise jederzeit einsehen können. Die Leistungsnachweise sind die Grundlage, nach der die Pflegedienste später mit den Kassen abrechnen. Pflegebedürftige müssen diese Leistungsnachweise regelmäßig abzeichnen. Leistungsnachweise sollten nicht blind unterschrieben, sondern vorher mit der Pflegedokumentation verglichen werden. Da anhand dieser Dokumentation auch die Abrechnung erfolgt, sollten Pflegebedürftige oder Angehörige jeden Monat eine Kopie des Leistungsnachweises machen.
- Pflegedokumentation: Der Pflegedienst sollte täglich dokumentieren, welche Aufgaben beim Pflegebedürftigen erledigt wurden. Eine solche Pflegedokumentation liegt in der Regel beim Pflegebedürftigen und kann jeder Zeit eingesehen werden. So sind die aktuelle Pflegesituation und mögliche Veränderungen jeder Zeit nachvollziehbar.
- Rechnung: Keinesfalls sollten im Pflegevertrag Voraus- oder Abschlagsrechnungen vereinbart werden. Auch eine Einzugsermächtigung ist nicht ratsam: Wer die Rechnung per Überweisung begleicht, hat nicht nur einen besseren Überblick über das Konto, sondern kann auch Rechnungen kürzen, falls er mit der erbrachten Leistung nicht zufrieden ist. Leistungen, die mit der Pflege- oder Krankenkasse abzurechnen sind, sollte der Pflegedienst dort auch direkt in Rechnung stellen.
- Haftung: Der Pflegedienst sollte sich verpflichten, für Schäden durch Mitarbeiter, z.B. einen verlorengegangenen Schlüssel, verkratzte Möbel oder zerbrochenes Porzellan, zu haften.
- Kündigung: Der Vertrag mit einem Pflegedienst kann innerhalb von 14 Tagen nach dem ersten Einsatz bzw. nach Aushändigung des Vertrags fristlos gekündigt werden. Danach gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen. Es können aber auch kürzere Kündigungsfristen festgelegt werden. Pflegebedürftige haben auch das Recht, fristlos zu kündigen, wenn wichtige Gründe (zum Beispiel. Diebstahl, Körperverletzung) vorliegen. Mit dem Tod des Pflegebedürftigen endet der Vertrag.