Unsere Beratungsangebote zu den Themen Markt & Recht
Wir bieten Informationen vor dem Kauf und Hilfestellungen, wenn die Ware Mängel hat.
Sie möchten sich über neueste Entwicklungen im Verbraucherrecht informieren? Sie wollen wissen, was Sie beachten müssen, wenn Sie etwas auf elektronischem Wege bestellen oder sich an einer Auktion im Internet beteiligen wollen?
Darf ein Händler Ihre Bitte nach Umtausch ablehnen?
Wie lange können Sie reklamieren?
Das beworbene Sonderangebot ist nicht erhältlich!
Die Rechnung des Handwerkers ist viel höher als das Angebot war! Der Geschenkgutschein ist abgelaufen, ist das Geld jetzt futsch?
Täglich sind Sie mit Verbraucherrecht konfrontiert - meist ohne es zu merken.
Die aufgeführten Beispiele sind nur ein kleiner Ausschnitt der unzähligen im Alltag auftauchenden verbraucherrechtlichen Fragen, bei denen wir Ihnen wichtige Informationen als Entscheidungs- und Verhaltenshilfen geben können.
Fragen Sie uns!
Wir informieren Sie nicht nur über Ihre Rechte als Verbraucher, sondern beraten Sie konkret bzw. vertreten Ihre Interessen außergerichtlich gegenüber Anbietern.
Wir sagen Ihnen außerdem, welche wichtigen Gesetzesänderungen in Kraft treten und welche neuen Urteile im Verbraucherrecht gesprochen werden. Mit uns haben Sie einen Überblick, über das, was am Markt geschieht und was für Sie als Verbraucher wichtig ist.
Außergerichtliche Streitschlichtung
In Sachsen-Anhalt ist die Durchführung eines Einigungsversuches vor einer außergerichtlichen Schlichtungsstelle bei Rechtsstreitigkeiten vorgeschrieben. Ein Schlichtungsversuch ist notwendig, wenn der Streitwert nicht mehr als 750 Euro beträgt und beide Parteien ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Sachsen-Anhalt haben. Sind diese beiden Kriterien erfüllt, können Kunden etwa bei einer Auseinandersetzung mit Handel und Handwerk, mit Bank- und Versicherungsgewerbe in unserer Verbraucherzentrale ein Schlichtungsverfahren beantragen. Die Schlichtungsstelle der Verbraucherzentrale kümmert sich dann um das Einvernehmen des betroffenen Unternehmers und unterbreitet einen Vorschlag zur Güte, der die Interessen beider Seiten berücksichtigt.
Lassen sich der Streit außergerichtlich nicht beilegen, stellt die Schlichtungsstelle eine so genannte Erfolglosigkeits-Bescheinigung aus, die dann anschließend bei Gericht vorgelegt werden kann. Wer jedoch grundsätzlich nicht klagen will, braucht auch kein Schlichtungsverfahren anzustrengen.
Weitere Einzelheiten für die Nutzung unserer Angebote finden Sie auch auf den Seiten Beratungsstellen, Telefonberatung, E-Mailberatung, Ratgeber, Unsere Preise und Termine.

