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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

04.07.2006
"Gaspreis-Rebellen" wehren sich gegen erhöhte Gaspreise

15.12.2006
Sammelklage gegen Gasversorger Mitgas eingereicht
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt will Unwirksamkeit der Preiserhöhungen feststellen lassen

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat am Landgericht Halle eine Sammelklage gegen den Gasversorger Mitgas wegen überhöhter Preise eingereicht.
104 Kläger wenden sich gegen die seit Oktober 2004 erfolgten vier Preiserhöhungen des Gasversorgers. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt koordiniert und unterstützt diese Sammelklage. Gemeinsam mit den betroffenen Verbrauchern wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass festgestellt wird, dass die vorgenommenen Erhöhungen der Gaspreise unwirksam sind und diese Preiserhöhungen wie auch die Preise insgesamt unbillig im Sinne des § 315 BGB sind.
Die teilnehmenden Kläger hatten den Preisen und Preiserhöhungen widersprochen und den Nachweis der Berechtigung der Preiserhöhung gefordert. Der Versorger forderte und mahnte jedoch weiter die strittigen Beträge ein. Mit der eingereichten Klage soll nunmehr die Berechtigung zur Preiserhöhung einer gerichtlichen Prüfung unterzogen werden.

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Aktuelle Information Februar 2010
Das seit 2006 vor dem Landgericht Halle anhängige Verfahren stagniert leider weiterhin und ein Ergebnis ist immer noch nicht in Sicht.

Erfreulich dagegen ein Urteil des Amtsgerichtes Borna vom 22.01.2010 (AZ : 9 C 1076/09), dass einem Mitgaskunden einen Rückzahlungsanspruch zusprach, da erhöhte Preise in Rechnung gestellt und bezahlt wurden, ohne dass für die erhöhten Preise eine rechtliche Grundlage bestand. Das Gericht stellte fest, dass die in dem betreffenden Sondervertrag vereinbarten Preise fortgelten, eine wirksames Preisanpassungsrecht sei nicht wirksam im Vertrag enthalten.


Information September 2008
Das Verfahren über die Sammelklage von 104 Kunden gegen die Mitgas vor dem Landgericht Halle dauert weiterhin an. Ein Urteil ist noch nicht in Sicht. Das Gericht hatte zwar einen ersten Verhandlungstermin für Anfang September 2008 festgesetzt , diesen jedoch nun mit Verweis auf ein anderes am Bundesgerichtshof anhängiges Verfahren auf unbestimmte Zeit aufgehoben. Das Gericht will die Entscheidung des BGH im Verfahren AZ : VIII ZR 138/07 abwarten und der Beklagten dann eine entsprechende Frist zum Vortrag setzen.
Allerdings machte der BGH bereits bekannt, dass eine Entscheidung nicht wie geplant am 24.09.2008 erfolgen wird, sondern nun der Verkündungstermin auf den 19.November 2008 verlegt wurde.
Damit heißt es für die Kläger zum Einen weiter warten und vor allem aus Anlass jeder Preiserhöhung den Widerspruch gegen den erhöhten Preis bekräftigen! Bei jeder Jahresabrechnung widersprechen und die Gegenrechnung aufmachen!


Information August 2007
Gegen die zum 01.10.2007 angekündigte Preiserhöhung rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. zum offensiven Widerspruch.
Zwei wichtige Argumente:
1.Der Bundesgerichtshof hat in seinem jüngsten Urteil vom 13.06.2007 (Az: VIII ZR 36/06) bestätigt, dass Gaspreiserhöhungen der Billigkeitskontrolle unterliegen.
2.Das Gros der Kunden sind Heizgaskunden mit einem Sondervertrag, hier ist eine Berechtigung zur einseitigen Preiserhöhung nur dann gegeben, wenn dies vertraglich vereinbart worden ist. MITGAS jedoch beruft sich auf ein einseitiges Preisänderungsrecht in seinen Geschäftsbedingungen, die nach Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale nicht wirksam in die bestehenden Verträge einbezogen wurden.
MITGAS hat Ende Juni neue Vertragsbedingungen zugesandt, die die Kunden in die "Vertragsunterlagen ablegen" sollten. Durch dieses Abheften allein, ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden werden bestehende Verträge, so die Verbraucherschützer, jedoch nicht geändert.


Information Juni 2007
Nunmehr liegt uns die Klageerwiderung von Mitgas vor. Diese umfasst 128 Seiten und zwei prall gefüllte Ordner mit Anlagen. Bis Mitte Juli 2007 wird der Rechtsanwalt der Sammelkläger nun darauf Stellung nehmen.
Bei diesem anhängigen Verfahren handelt es sich um eine Feststellungklage. Es soll geprüft, ob der Versorger berechtigt war die Gaspreise zu erhöhen.



Aktuelle Information 10/2006:
Zahlreiche Verbraucher haben in den letzten Wochen ihr Interesse an der beabsichtigten Sammelklage bekundet, hunderte Unterlagen wurden gesichtet. Aus einer Vielzahl der eingereichten Unterlagen der Mitgas-Kunden haben wir die zukünftigen "Streitgenossen" ausgewählt, die Klageschrift wird derzeit vom Rechtsanwalt erarbeitet. Auch wenn sich nicht alle Verbraucher an der Sammelklage beteiligen können, gilt allen unser Dank für das gezeigte Interesse.
Wir werden über die weiteren Schritte hier auf unserer Internetseite informieren.












Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link241172A.html