Mit der Rentenreform im Jahr 2000 hat sich auch die Invalidenrente erheblich verschlechtert. Das betrifft sowohl die Voraussetzungen, um Rente zu beziehen, als auch die Höhe der Bezüge.
Wird das Existenzrisiko "Verlust der Arbeitskraft" nicht gezielt abgesichert, bleibt im Ernstfall oft nur die Sozialhilfe. Über das Ausmaß der Versorgungslücken sind sich die meisten jedoch nicht bewusst.