Diese Frage werden hoffentlich nur wenige mit Ja beantworten. Die aber hatten bisher ein großes Problem: Wer weder gesetzlich noch privat versichert war - warum auch immer -, der musste seine Krankheitskosten selbst bezahlen. Erst wenn das eigene Vermögen aufgebraucht war, sprang das das Sozialamt ein. Die Reform schafft nun erstmals eine
Krankenversicherungspflicht für alle, in Zukunft muss also jeder in Deutschland krankenversichert sein.
Damit hat auch jeder nicht Versicherte das Recht, in sein Versicherungssystem zurückzukehren. Für vormals gesetzlich oder privat Versicherte ergeben sich so unterschiedliche Regelungen:
Sie waren früher gesetzlich versichert, also Mitglied einer Krankenkasse oder über Angehörige mitversichert, sind aber aus dem "GKV-System", also dem System der gesetzlichen Krankenversicherung, herausgefallen? Schon ab 1. April 2007 werden Sie unter bestimmten Bedingungen wieder versicherungspflichtig. Lassen Sie prüfen, ob die komplizierten Voraussetzungen für die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auf Sie zutreffen. Jede Krankenkasse muss Sie dazu beraten. Allerdings müssen Sie sich selbst darum kümmern – die Kassen wissen ja nicht, wer ohne Versicherung ist.
Sie waren früher privat krankenversichert, sind aber jetzt nicht mehr versichert. Oder Sie waren nie krankenversichert, würden aber zum "PKV-System", also nur in eine private Krankenversicherung, gehören, zum Beispiel als Selbstständiger? Dann können Sie ab 1. Juli 2007 dort wieder aufgenommen werden, und zwar in den so genannten Standardtarif – ohne Gesundheitsprüfung und ohne Risikozuschläge. Alter und Geschlecht werden bei der Bemessung der Beiträge jedoch weiter berücksichtigt. Allerdings sind die Leistungen dieses Tarifs nicht höher als die der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie können auch darunter liegen. Der Standardtarif war bisher nur von einem sehr eingeschränkten Personenkreis wählbar, abhängig vom Alter und der Dauer des Versicherungsverhältnisses, der so genannten Vorversicherungszeit.
Ab 1. Januar 2009 können Sie in den
Basistarif wechseln, der den Standardtarif ablösen wird. Zu diesem Zeitpunkt tritt dann die allgemeine Krankenversicherungspfl icht in Kraft, das heißt: Niemand soll mehr unversichert sein.
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