Am kommenden Sonnabend öffnet die Messe „Haus-Garten-Freizeit“ in Leipzig für neun Tage ihre Tore. In Freizeitstimmung werden wieder zahlreiche Besucher durch die Hallen bummeln. Die Erfahrungen der Verbraucherschützer zeigen, dass sich viele Verbraucher ganz im Messerausch vertieft zu unüberlegten Vertragsabschlüssen überreden lassen. Wer denkt in „Bummellaune“ schon an mögliche Rechtsfolgen?
Ob der Kauf der neuen Lederjacke, der Gartenpool oder die Weinkisten - eine vorschnelle Unterschrift wird spätestens dann bereut, wenn man feststellt, dass die "besonders günstige Ware" oder "die einmalige Gelegenheit" teurer ist als die Leistung vom Händler nebenan.
Bei der Messe „ Haus-Garten-Freizeit“ handelt es sich um eine Verkaufsmesse und keine Freizeitveranstaltung. Messebesucher müssen laut Rechtsprechung auf Leistungsschauen mit Vertragsabschlüssen rechnen und derartige Messeveranstaltungen, bei denen der gewerbliche Charakter offensichtlich und für die Verbraucher erkennbar ist, gelten nicht als Freizeitveranstaltung.
Hier geschlossene Verträge sind verbindlich und entgegen der weit verbreiteten Annahme kann der Abschluss eines Vertrages auf einer Verkaufsmesse auch nicht nach dem Haustürwiderrufsrecht innerhalb von zwei Wochen widerrufen werden.
Die Verbraucherzentrale rät folgende Hinweise zu beachten:
Lassen Sie sich weder von Werbeslogans wie "Messeneuheit", "Messepreis" oder "Einmaliges Angebot" locken, noch von den im Regelfall äußerst gut geschulten Verkäufern. Diese Slogans sagen nichts über das Produkt, Qualität und Angemessenheit des Preises.
Stellen Sie Preisvergleiche an. Viele Produkte sind außerhalb von Messen preisgünstiger zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
