Zu Beginn jeden Jahres das selbe Spiel. Viele Sparer lassen sich zwar die Zinsen gutschreiben, heben diese in der Regel aber nicht gleich ab.
Wer nicht auf dieses Geld angewiesen ist, für den hat das Nichtstun keine negativen Auswirkungen. Er spart das Geld und die Zinsen halt weiter.
Verbraucher, die jedoch zeitnah über diese gutgeschriebenen Zinsen verfügen wollen, müssen jedoch beachten, dass bei einer Spareinlage mit vereinbarter Kündigungsfrist diese Zinsen in der Regel nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden können, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. .
Geschieht dies nicht rechtzeitig, werden die Zinsgutschriften automatisch Bestandteil des Sparguthabens. Beim Sparbuch kann zwar weiterhin ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro je Monat abgehoben werden, bis 29.02.2008 jedoch darüber hinaus auch die gutgeschriebenen Zinsen aus dem Jahr 2007.
Verbraucher, die zeitnah über ihre Zinsgutschriften verfügen möchten, sollten sich diese bis spätestens 29.02.2008 auszahlen lassen.
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