Orkantief „Emma“ hat Bäume umgeknickt, Dächer abgedeckt und Autos beschädigt.
Davon Betroffene sollten sich umgehend an ihren Versicherer wenden und alles unterlassen, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.. In Absprache mit dem Versicherer sind dann die weiteren Schritte zur Beseitigung des Schadens einzuleiten. Allerdings sollten Gefahrenquellen sofort beseitigt werden, um Folgeschäden zu vermeiden.
Für Sturmschäden ab Windstärke 8 sind je nach Versicherungsfall die Wohngebäude-, Hausrat- oder Kaskoversicherung zuständig. Wurde zum Beispiel das Dach durch den Sturm in Mitleidenschaft gezogen, ist die Wohngebäudeversicherung zuständig, werden dagegen Hausratsgegenstände, die sich im Gebäude befanden Spielball des Sturms, sind Schäden durch die Hausratversicherung abgedeckt. Wurde ein parkendes Auto durch einen herabfallenden Dachziegel beschädigt, ist dies ein Fall für die eigene Kaskoversicherung. Hat ein nachweislich maroder Baum beim Umsturz Schaden angerichtet, muss der Besitzer des Baumes oder dessen Haftpflichtversicherung den Schaden ersetzen. War der Baum jedoch gesund und ist trotzdem durch den Sturm umgefallen, gilt dies als „höhere Gewalt“ und eine Haftung des Eigentümers ist ausgeschlossen.
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