Lästige Telefonwerbung: Jeder kennt sie, keiner will sie. Dieses Ärgernis der Telefonwerbung wird für dubiose Abzocker nun zur Geschäftsidee. Dreist werden Verbraucher von Leuten angerufen, die sich als Verbraucherschützer ausgeben und Schutz gegen das anbieten, was sie gerade selbst tun, nämlich unerwünscht anrufen. Die Anrufer geben sich Namen wie Verbraucherschutz Deutschland, Verbraucherschutzhilfe, Deutscher Verbraucherdienst oder Verbraucherschutzservice. Versprochen wird ein dauerhafter Schutz vor lästigen Telefonanrufen- gegen ein saftiges Entgelt -versteht sich.
So suggeriert eine „Verbraucherschutzhilfe Sachsen-Anhalt“ das Aus für Werbeanrufe für eine einmalige Gebühr von 49,95 Euro. Für die stattliche Summe von 64,95 Euro wird von einer Firma S&W e.K aus Dortmund ein Eintrag in allgemein zugängliche Werbesperrlisten und eine Kontaktaufnahme zu den Betreibern von Telefonwerbung versprochen. Der DtVD Deutsche Verbraucherdienst aus Berlin verspricht für 29,90 Euro Verbraucher für ein Jahr auf eine Werbesperrliste zu setzen.
Das Problem ist, dass die Verbraucher glauben, die Verbraucherzentrale selbst riefe an. Ein Irrtum, der vielen der angerufenen Verbraucher unterläuft, denn die Namensähnlichkeit mit den Verbraucherzentralen ist offensichtlich gewollt.
Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich keine persönliche Daten und Kontoverbindungen für Abbuchungen an die vermeintlichen „Verbraucherschützer“ heraus zu gegeben.
Derartige Anrufe sind nicht nur unseriös, sie sind auch rechtswidrig.
Laut dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ist es untersagt, Verbraucher ohne ihre vorherige Zustimmung mit Werbeanrufen zu belästigen. Anrufe sind nur dann zu Werbezwecken erlaubt, wenn man sich vorab damit einverstanden erklärt hat.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt bei unerbetenen Werbeanrufen :
Niemals persönliche Daten wie Adresse, Geburtsdatum oder Kontonummer angeben. Am besten: Einfach auflegen, auch wenn das höflichen Menschen Überwindung kostet.
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