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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

18.03.2008
Keine Angst vor Inkassobriefen
Was Verbraucher über die Drohkulisse dubioser Internetdienste wissen sollten

Post vom Inkassounternehmen mit einer Zahlungsaufforderung löst bei den Empfängern Verunsicherung und Angst aus. Viele der Verbraucher überweisen dann aus Furcht ungeprüft die geforderten Beträge, damit sie nicht etwas mit dem Gericht zu tun bekommen oder weil sie glauben, dass sonst bald der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht.

Doch vor einer übereilten Überweisung sollte geprüft werden, ob der Forderung auch ein gültiger Anspruch zugrunde liegt , empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.
So bekam Herr S. einen gehörigen Schreck, der eine Mahnung der Deutschen Inkassostelle Eschborn erhielt, mit dem Inhalt, die Forderung einer Firma netsolutions FZE aus Dubai zu begleichen. Dieser Betreiber dubioser Internetdienste sorgt schon seit längerem für Verdruss und Beschwerden bei Verbrauchern, denn die Firma verschickte Rechnungen für angeblich im Internet abgeschlossene kostenpflichtige Mitgliedschaften. Bei dem Versuch das Geld einzutreiben, setzt der Diensteanbieter auf Einschüchterung durch die Inkassobriefe.
Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, war dem Schreiben das ausgefüllte Formular für einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids beigefügt. Ein Vollstreckungstitel wird mit Verweis auf ein Urteil des Amtsgerichtes Lübeck in einem vergleichbaren Fall angedroht.

Keinesfalls sollten sich die angemahnten Verbraucher von dem erwähnten Urteil und der Ankündigung gerichtlicher Maßnahmen schrecken lassen. Die avisierten möglichen Konsequenzen einer Nichtzahlung sagen nichts über die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderung aus. Solche zweifelhafte Methoden der Inkassodienste haben nur den einzigen Zweck, die Verbraucher zur Zahlung zu drängen.

Verbraucher sollten bei Inkassoforderungen stets genau prüfen, ob sie zur Zahlung verpflichtet sind, empfiehlt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Wer sich unsicher ist, ob der Inkassoforderung ein berechtigter Anspruch zugrunde liegt, sollte die Rechtsberatung der Verbraucherzentralen nutzen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link417901A.html