Wie wichtig eine Absicherung für den Krankheitsfall ist, merkt man spätestens dann, wenn man krank wird und keine Absicherung hat. Seit der Gesundheitsreform 2007 haben alle Verbraucher wieder Zugang zu einer Krankenversicherung, egal ob man zuvor gesetzlich oder privat krankenversichert war. Da die „Erwerbsbiografien“ gerade in den neuen Bundesländern nach der Wiedervereinigung in den seltensten Fällen geradlinig verlaufen sind, ist mancher Verbraucher mehr oder weniger „freiwillig“ aus dem System der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung gefallen.
Seit April vergangenen Jahres ist die Rechtslage aufgrund der Gesundheitsreform jedoch eine andere. Schrittweise wird seitdem eine Krankenversicherungspflicht für Alle eingeführt. Diese gilt gleichermaßen für die gesetzliche wie auch für die private Krankenversicherung.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät ehemals gesetzlich Versicherten, sich umgehend bei ihrer letzten gesetzlichen Kasse zu melden und das Vorliegen der Voraussetzungen der Versicherungspflicht anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige erst längere Zeit nach dem 01. April 2007, sind die seitdem entstandenen Beiträge rückwirkend nachzuzahlen. Es liegt deshalb im Interesse der Betroffenen selbst, umgehend ihrer Anzeigepflicht nachzukommen. Unkenntnis über diese Neuregelung oder eine bewusste Entscheidung gegen einen Krankenversicherungsschutz, befreien nicht von der Beitragspflicht.
Zu den wichtigsten Fakten rund um den Krankenversicherungsschutz hält die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. in allen Beratungsstellen eine kostenlose Verbraucherinformation bereit, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit erarbeitet wurde.
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