Statistiken belegen: Jeder zehnte Urlauber erkrankt im Ausland. Bei schweren Erkrankungen oder bei Unfällen können schnell enorme Kosten für die medizinische Behandlung anfallen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann hier finanziell schützen. Deren Abschluss wird deshalb von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. für jeden reiselustigen Verbraucher dringend empfohlen.
Zwar genießen gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, einen begrenzten Schutz. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch nur maximal die Kosten, die sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätten. Außerhalb Europas und in Ländern, mit denen Deutschland keine Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, wie Ägypten oder Thailand, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse dagegen gar keine Kosten.
Auch die Kosten eines Krankenrücktransportes werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Es ist deshalb von entscheidender Bedeutung den "richtigen" privaten Krankenversicherer zu wählen, der diese Leistung ohne wenn und aber anbietet. Einzelne Versicherer kommen nur dann für die Kosten des Rücktransportes auf, wenn dieser medizinisch notwendig ist. Andere Gesellschaften zahlen, wenn dieser sinnvoll oder vertretbar ist. Hier hilft ein Blick in die vereinbarten Versicherungsbedingungen, ggf. ist sogar ein Wechsel in eine andere Gesellschaft mit günstigeren Bedingungen angeraten. Den privaten Krankenversicherungsschutz für das Ausland bekommt ein Erwachsener für unter 10 Euro im Jahr, es existieren allerdings auch günstige Familientarife.
Die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung-Ausland hält unter www.dvka.de zahlreiche Informationen zur Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes in verschiedenen Ländern für Interessierte bereit.
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