Wahltarife für besondere Versorgungsformen
Alle gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihren Mitgliedern versorgungsorientierte Wahltarife anzubieten. Sie sollen die Behandlungs- und Versorgungsqualität der Versicherten gezielt verbessern. Patienten müssen für diese Angebote nicht mehr zahlen oder im Krankheitsfall ein höheres finanzielles Risiko eingehen. Welche Tarifen gibt es?
Freiwillige Tarifangebote der Krankenkassen
Bei der Gestaltung aller weiteren Wahltarife haben die Krankenkassen einen größeren Spielraum. Sie können diese Tarife anbieten, müssen es jedoch nicht. Manche Kassen haben mehr als 20 Tarife im Angebot, andere nur zwei oder noch gar keine. Das Spektrum der unterschiedlichen, von den einzelnen Krankenkassen angebotenen Tarife ist daher sehr groß.
Umgang mit den neuen Angeboten
Auch wenn Pressemeldungen oder gezielte Werbemaßnahmen der Krankenkassen den Eindruck erwecken mögen, gilt weiterhin: Es gibt keine Verpflichtung in einen der neuen Tarife zu wechseln – wer mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, braucht sich nicht für einen Wahltarif zu entscheiden und behält den bisherigen Leistungsumfang.
Diese Verbraucherinformation wurde im Rahmen des Projekts "Markttransparenz im Gesundheitswesen”, gefördert vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erstellt.

