Eine weitere Welle der Gaspreiserhöhungen rollt auf die Haushalte zu. Wieder einmal ist die nicht zeitgemäße Kopplung des Gaspreises an den Ölpreis Ursache für einen erneuten Preisanstieg. Um diesen Preiserhöhungen zu entgehen, müssen die Verbraucher selbst aktiv werden, sie sollten diese Preissteigerungen nicht ungeprüft hinnehmen und unwidersprochen weiterzahlen.
Unser Tipp heißt: Wechseln des Anbieters und Widerspruch gegen den erhöhten Preis, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt .
Auch wenn der Wettbewerb auf dem Gasmarkt noch nicht richtig in Gang gekommen ist, gibt es in vielen Regionen bereits mehrere Versorger und damit unterschiedliche Preisangebote, die man vergleichen sollte. Vor dem Wechsel ist auch ein Blick in die Vertragsbedingungen des neuen Versorgers wichtig: Die Vertragslaufzeit sollte höchsten ein Jahr, die Kündigungsfrist nicht mehr als sechs Wochen betragen, eine Preisgarantie von einem Jahr ist sinnvoll, Angebote mit Vorauskasse sind nicht empfehlenswert.
Neben der Suche nach einem neuen Anbieter sollten die Gaskunden auch gegen die Preiserhöhung Widerspruch einlegen. Die erhöhten Preise sind zurückzuweisen, wenn Gasversorger keine wirksame vertragliche Preisanpassungsklausel in ihren Verträgen vereinbart haben bzw. wenn der geforderte Preis „unbillig“ ist. Der erhöhte Preis kann so lange verweigert werden, bis der Versorger seine Berechtigung zur einseitigen Preisanpassung nachgewiesen hat bzw. seiner Pflicht zum Billigkeitsnachweis nachgekommen ist. Die monatlichen Abschlagszahlungen sowie die Jahresrechnung sollten entsprechend reduziert werden.
Hilfe und Unterstützung erhalten alle Rat suchenden Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Auch hier auf unseren Internetseiten sind nützliche Informationen und Mustertexte für den Widerspruch zu finden.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
