Die Zahl der Unternehmen, die vorgeben gegen einen Zahlung eines Mitgliedsbetrages vor Werbeanrufen schützen zu können, nimmt ständig zu. So beschwerten sich in den vergangene Tagen zahlreiche Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt über Anrufe eines „Deutschen Bundesverbandes Verbraucherservice“, der für 59 Euro im Jahr vorgibt, vor belästigenden Telefonanrufen zu schützen. Besonders bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass sich der vermeintliche Verbraucherservice selbst genau der gesetzwidrigen Werbemethoden bedient, vor denen er zu schützen vorgibt. Auch für diesen Anbieter gilt :
Telefonwerbung ohne ausdrückliches Einverständnis des Verbrauchers ist verboten und verstößt gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes werden jedoch die Verbraucher angerufen und ein Schutz vor Werbebelästigungen versprochen. Dieser Schutz erfolge durch Abmahnungen und Eintragungen in Werbesperrlisten. Ein Anspruch auf kostenlose anwaltliche Rechtsverfolgung gegen unerwünschte Werbebelästigung sowie eine Entschädigungszahlung bis zu 1000 Euro für weitere Fälle von Werbebelästigung werden für einen Mitgliedsjahresbeitrag von 59 Euro versprochen.
Eindringliche Warnung der Verbraucherzentrale: Geben Sie fremden Anrufern niemals Ihre persönlichen Daten wie Adresse und Kontoverbindung.
Wer als neues Mitglied per Brief durch den Deutschen Bundesverbandes Verbraucherservice begrüßt wird, kann dem Anbieter umgehend mitteilen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist bzw. diesen widerrufen und Abbuchungen vom Konto untersagen. Wer überrumpelt wurde und bereits eine Abbuchung ohne Ermächtigung auf dem Konto feststellen musste, kann das Geld umgehend bei seiner Bank zurückbuchen lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
