Nach fast 100 Jahren wurde das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gründlich reformiert. Versicherungsnehmer mit Policen ab 1. Januar 2008 können sich sofort, Versicherungskunden mit älteren Verträgen ab 01. Januar 2009 über zahlreiche Verbesserungen freuen. Aber auch Versicherungsnehmer mit Verträgen, die vor dem 1. Januar 2008 abgeschlossen wurden, profitieren ebenfalls seit Jahresbeginn für die restliche Laufzeit ihrer Police von neuen Regelungen. Das betrifft insbesondere auch die Überschussbeteiligung bei Lebensversicherungen, was für zahlreiche Verbraucher von Bedeutung sein wird.
In dem von den Verbraucherzentralen herausgegebenen und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Faltblatt erhalten Versicherungsnehmer Informationen zu den wichtigsten Änderungen im neuen VVG. So werden Details zu den Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten genauso erläutert, wie Fragen zur Überschussbeteiligung und den Rückkaufswerten, zu Anzeigepflichten und der Prämienzahlung, zum Widerrufs- und Kündigungsrecht, zur Verjährung und zum Wegfall des „Alles oder Nichts“-Prinzips.
Das Faltblatt ist kostenlos in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. erhältlich und steht hier als Download zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
