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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

20.06.2008
Müssen Kinder die Pflegeheimkosten für Eltern zahlen?
Pflegehotline der Verbraucherzentralen gibt Orientierungshilfe

Wenn Eltern ins Heim müssen, kommen auf die Familie neben der Sorge um die Gesundheit der pflegebedürftigen Menschen auch finanzielle Entscheidungen zu.

Mit dem Netzwerk Pflegeberatung bieten die Verbraucherzentralen in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen den Betroffenen eine Anlaufstelle für Fragen wie: Wie viel Geld verbleibt gegebenenfalls dem Partner zu Hause? Wann zahlt das Sozialamt? Welche Auskünfte müssen die Kinder dem Sozialamt gegenüber geben? Wie viel Einkommen muss den Kindern verbleiben? Wird auch Vermögen herangezogen?

Grundsätzlich sind Kinder ihren Eltern gegenüber zu Unterhalt verpflichtet, wenn Einkommen und Vermögen der Eltern nicht ausreichen, um die Pflege zu finanzieren. Diese Verpflichtung tritt jedoch nur dann ein, wenn die Kinder leistungsfähig sind. Zu der Frage, wann das Vermögen der Kinder vom Sozialamt herangezogen werden kann, sind Gerichtsentscheidungen ergangen. Danach müssen Angehörigen die Vermögenswerte belassen werden, die sie für eine angemessene Altersvorsorge vorgesehen haben. Was als angemessen anzusehen ist, hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab.

Eine Orientierungshilfe zu Unterhaltsrecht und Sozialhilfe im Zusammenhang mit Pflegethemen gibt die telefonische Beratung der Verbraucherzentralen unter der Nummer 01803 770 500 – mit den Endziffern 1, 2 und 3 (0,09 €/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) jeweils montags und mittwochs zwischen 10 und 13 Uhr sowie donnerstags zwischen 14 und 18 Uhr. Rat Suchenden werden auf Wunsch schriftliche Informationen zugesandt, eine individuelle Rechtsberatung erfolgt allerdings nicht.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link441961A.html