Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

26.06.2008
Teilnahme am Bonusprogramm mit finanziellen Hürden
Arzt kann - muss aber nicht - für Stempel und Unterschrift kassieren

Bereits mit der Gesundheitsreform 2004 haben die Krankenkassen stark erweiterte Möglichkeiten erhalten, ihren Versicherten einen Bonus zu gewähren, wenn sie sich für ihre eigene Gesundheit engagieren und die Leistungen des Gesundheitssystems sinnvoll nutzen. Dazu gehört beispielsweise die regelmäßige Teilnahme an Vorsorge- und Früherkennungs-untersuchungen sowie an qualitätsgesicherten Präventionsmaßnahmen. Über die konkrete Ausgestaltung der Programme entscheidet jede Krankenkasse selbst. Die "Belohnung" für die Versicherten können eine Ermäßigung bei den Zuzahlungen sein, eine Beitragsermäßigung oder auch Sachprämien.

Auch die Krankenkasse der Familie G. hat ein Bonusprogramm aufgelegt. Für die regelmäßige Absolvierung von Check-ups und Krebsfrüherkennungsuntersuchungen werden Punkte erworben, die als Wertgutschein ausgereicht werden. Seit Jahren führt die Familie ein entsprechendes Nachweisheft. Die durchgeführten ärztlichen Leistungen sollen darin vom durchführenden Arzt mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden, was in der Vergangenheit keine Probleme machte. Groß war die Verärgerung allerdings, als Familie G. für genau diesen Stempel und Unterschrift Geld an den Arzt zahlen sollte. Zähneknirschend verließ die Familie letztlich die Praxis mit einer Quittung über 2 Euro für das Erstellen einer Bescheinigung nach GOÄ (Gebührenordnung der Ärzte).

Das Ausstellen von Bescheinigungen wird grundsätzlich nicht von den Krankenkassen übernommen. Diese "Versorgungslücke" ist vielen Versicherten oft nicht bekannt. Der Arzt kann eine derartige Leistung gegenüber dem Patient somit in Rechnung stellen. Dennoch ist die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. über diese Verfahrensweise des Arztes mehr als verwundert.
Die dem Versicherten im Zusammenhang mit dem Bonusprogramm entstandenen Kosten trägt die Kasse. Eine Rücksprache mit der Krankenkasse ergab, dass es sich - jedenfalls zur Zeit noch – glücklicherweise nur um unrühmliche Einzelfälle handelt. Die Mehrheit der Ärzte lässt sich diese Unterschriften nicht bezahlen.

Die aktive Erhaltung der Gesundheit und die Motivation zum verantwortungsvollen Umgang mit der Krankheit sollten nach Auffassung der Verbraucherzentrale letztlich Anliegen aller am Gesundheitswesen Beteiligten, egal ob Versicherter, Kasse oder Arzt sein.




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link444191A.html