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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

24.07.2008
Krankenversicherungsschutz für Studenten
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt informiert

Die Frage zum Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Wenn die Uni den Studienbeginn ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung verwehrt, dann ist Rat gefragt. Dabei ist die Frage der Krankenversicherung am Anfang eines Studiums recht einfach.

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Diese Zeit verlängert sich bei geleistetem Wehr- bzw. Ersatzdienst entsprechend. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 355,- Euro liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung 400,- Euro nicht überschreitet. In diesem Fall und ab dem 26. Lebensjahr ist dann aber eine studentische Versicherung möglich.

Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das Wintersemester 2008/2009 54,78 Euro für Krankenversicherung, zuzüglich 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. BaföG-Empfänger können hier einen staatlichen Zuschuss beantragen.

Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt.
Das Ende der studentischen Pflichtversicherung tritt ein, wenn das 14. Fachsemester beendet oder der 30. Geburtstag vorüber ist.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link459121A.html