Im Zuge der Gesundheitsreform 2007 entfällt zum Ende diesen Jahres der Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige automatisch. Eine Regelung, die wenige Betroffene bisher zur Kenntnis genommen haben.
Nunmehr heißt es, für die Zeit ab 01.Januar 2009 zu handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherungslücke aufzufüllen. Zunächst können die Betroffenen einen entsprechenden Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, zum 01.01.2009 einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Es handelt sich hier um einen sog. obligatorischen Wahltarif, der zwingend von allen gesetzlichen Krankenkassen aufzulegen ist. Mit der Wahl eines solchen Tarifes bindet sich der Versicherte allerdings drei Jahre an seine Krankenkasse. Somit verzichtet er innerhalb dieser drei Jahre auf sein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung. Angesichts des für 2009 in Aussicht stehenden "Einheitsbeitrages" für alle gesetzlichen Krankenkassen ein Fakt, mit dem man vielleicht sogar leben kann.
Die zweite Möglichkeit besteht in der privaten Absicherung des Krankheitsfalls mit einem „Krankentagegeld" bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen. Hier stellt sich natürlich die Frage nach einer sinnvollen und vor allem bezahlbaren Absicherung dieses Risikos. Entscheidend für die Höhe des künftig zu zahlenden Beitrages für eine Krankentagegeldversicherung sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Empfehlenswert ist, den Beitrag für einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung zu vergleichen. Tagegeldzahlungen ab dem ersten Krankheitstag sind teuer. Man sollte zunächst überlegen, wie lange man ohne zusätzliche Leistungen finanziell auskommen kann und erst für Zeiträume danach Krankengeldzahlungen vereinbaren. Eine Staffelung des Tagegeldes nach unterschiedlichen Karenzzeiten ist nur im Einzelfall sinnvoll, auch wenn der Beitrag dadurch günstiger wird. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. empfiehlt, entsprechende Angebote bei verschiedenen Gesellschaften einzuholen und nach einem vernünftigen Preis- Leistungsverhältnis zu entscheiden.
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