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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

27.08.2008
Sterben – das Geschäft mit der Angst vor dem „finanziellen Risiko“ im Todesfall
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät zur Vorsicht bei Sterbegeldversicherungen

Die Anfragen von Verbrauchern zum Thema Sterbegeldvorsorge häufen sich seit geraumer Zeit, so die Feststellung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. .Fast alle Versicherungsgesellschaften bieten seit der Abschaffung des Sterbegeldes in der gesetzlichen Krankenversicherung hierfür spezielle Policen an. Mit Argumenten, wie „ein Abschied in Würde“ oder „sorgen Sie bereits zu Lebzeiten vor“, wird an das Gewissen vor allem von Senioren appelliert. Die Werbung der Lebensversicherer zielt auf die Sorge, unter keinen Umständen den eigenen Kindern oder Enkeln zur Last zu fallen oder gar irgendwo im „Armenbegräbnis“ zu landen. Eine Bestattung kostet Geld, das ist richtig. Der Preis liegt heute bei etwa 5000 € für eine „normale“ Beerdigung. Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale verfügen die meisten Menschen über ein kleines finanzielles Polster genau für diesen Fall, so dass ein Bedarf für eine Sterbegeldversicherung in den wenigsten Fällen besteht.

Sterbegeldversicherungen sind nichts anderes als ganz normale Kapitallebensversicherungen. Für einen auf den ersten Blick geringen monatlichen Beitrag, der meist bis zu einem Alter von 85 Jahren gezahlt wird, gibt es Versicherungssummen zwischen 2500 und 10.000 Euro. Sie werden mit dem Tod des Versicherten fällig. Da beim Vertragsabschluß i. d. R. keine Fragen zur Gesundheit gestellt werden, gibt es Wartezeiten von bis zu 3 Jahren. Stirbt der Versicherte bereits in dieser Zeit, wird nur das bisher eingezahlte Geld an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei einigen Verträgen ist vereinbart, dass nicht die Erben die Versicherungsleistung erhalten, sondern das Geld direkt an ein Bestattungsunternehmen ausgezahlt wird.
Je höher das Alter bei Vertragsabschluß, desto höher wird das Sterblichkeitsrisiko kalkuliert. Für den Todesfall muss dann ein größerer Beitragsanteil einbehalten werden.
Der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. liegen mehrere Beispiele von abgeschlossenen Sterbegeldversicherungen vor, aus denen sich schlussfolgern lässt, dass es sinnvoller ist, regelmäßig selber Geld anzusparen. Banksparpläne oder Tagesgeldkonten sind dafür eine Alternative.

Eine 67-jährige Frau muss beispielsweise für eine Versicherungssumme in Höhe von 3000 Euro monatlich 19 Euro bis zum 85-sten Lebensjahr zahlen, also 18 Jahre lang. Danach besteht der Vertrag beitragsfrei weiter, bis der Todesfall eintritt und sodann die Versicherungssumme an die Bezugsberechtigten ausgezahlt wird. Im gesamten Beitragszeitraum zahlt sie jedoch 4104 Euro (ohne Zinsen) ein. Um einen Betrag von 3000 Euro bei 2,5 % Zins anzusparen würde man dagegen lediglich 12 Jahre benötigen.

So makaber es klingt, eine Sterbegeldpolice lohnt sich fast nur dann, wenn der Versicherte schon bald - jedoch nicht schon innerhalb der 3-jährigen Wartezeit- stirbt. Dann nämlich hat er viel weniger Beiträge eingezahlt, als an die Hinterbliebenen an Versicherungs-leistung ausgezahlt wird. Verbraucher sollten deshalb nicht vorschnell Verträge abschließen und Hilfe in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. suchen. Auch der von den Verbraucherzentralen heraus gegebene Ratgeber „Was tun, wenn jemand stirbt?“ ist dort ist für 7,80 Euro erhältlich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link486441A.html