Ist ein Umzug in ein Heim geplant oder steht er im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung zwingend an, so sind die
pflegebedürftigen Menschen und ihre Angehörigen oft überfordert. Neben der nicht immer ganz einfachen Suche eines geeigneten Heimes, stellen sich vordringlich Fragen bezüglich der Kosten des Heimplatzes und welche Leistungen man dafür erwarten kann.
Wurden einige Heime in die engere Wahl gezogen, sollte dort ein Gesprächs- und Besichtigungstermin vereinbart und um die Aushändigung eines Vertrages
gebeten werden. Es besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Aushändigung des Vertrages vor Einzug. Aus dem Vertrag können dann die Gesamtkosten und
der verbleibende Eigenanteil sowie die entsprechenden Rechte und Pflichten des Heimbewohners entnommen werden. Nur so kann ein Preis- und Leistungsvergleich durchgeführt werden. Ideal wäre, wenn ein Probewohnen möglich ist.
Ist der Umzug ins Heim erfolgt, stellen sich oft Fragen wie: „Ist es korrekt, dass meine Mutter zwei Wochen im Krankenhaus lag und wir trotzdem das Heimentgelt weiter zahlen mussten“ oder „Kann es denn wirklich sein, dass Tag täglich 50 € sog. Investitionskosten zu zahlen sind“?
Wer Fragen rund um die Themen Heimvertrag und ambulanter Pflegedienstvertrag hat, kann sich an die Pflegehotline der Verbraucherzentralen wenden, die in Kooperation mit dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen eingerichtet wurde. Verbraucher erreichen die Hotline Montag und Mittwoch in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr sowie am Donnerstag von 10.00 – 18.00 Uhr unter der Rufnummer 01803 770500 2 – die Gebühren betragen 9 ct/Min. aus dem deutschen Festnetz (Mobilfunktarife können abweichen).
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
