Mit der Androhung gerichtlicher Auseinandersetzung oder der Drohung mit einer SCHUFA-Eintragung wird beabsichtigt, die betroffenen Verbraucher einzuschüchtern.
Der neueste Versuch ist der Versand einer “Ankündigung gerichtliches Klageverfahren” und der Hinweis auf ein Urteil des Amtsgerichtes Wiesbaden (Az. 93 C 916/08 – 41), welches eine Zahlungspflicht für Seiten wie routenplaner-online.de belegen soll. Doch das ist eine Fehlinformation, denn Gegenstand des von Frau Günther zitierten Urteils war keineswegs die Frage, ob die Seiten ordnungsgemäß gestaltet sind. Mit keinem Wort ist das AG Wiesbaden in diesem Urteil darauf eingegangen, ob tatsächlich wirksam ein Vertrag zwischen dem Internetnutzer und dem Online- Dienst zustande gekommen ist, vielmehr wurde ausdrücklich ausgeführt, dass dies im konkreten Fall dahin stehen kann.
Das AG Wiesbaden hat in einer
Pressemitteilung deutlich klargestellt, dass dieses Urteil nichts zur Wirksamkeit des Vertrages und der Berechtigung des Zahlungsanspruches aussagt. Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt lautet : Nicht verunsichern lassen! Betroffene Verbraucher sollten diesen erneuten Einschüchterungsversuch von Rechtsanwältin Günther ignorieren!
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