Die Masche ist dreist: Die Abzocker hoffen, dass die Angerufenen nicht auf die Rufnummer achten, sondern zurückrufen, weil sie glauben, ein Anrufer wollte sie tatsächlich sprechen. So schildern Betroffene, dass diese Lockanrufe sie am Wochenende in den frühen Morgenstunden erreichten und sie Sorge hatten, es handele sich um einen Notfall. Hinzu kommt, dass man zu dieser Zeit oft aus dem Schlaf gerissen entsprechend unaufmerksam ist.
Diese massenhaft versandten Lock– bzw. Ping-Anrufe stellen eine rechtswidrige Belästigung dar, die Betroffenen rechnen nicht damit, dass sie einen teure Rufnummer anwählen und werden somit über die fehlende Gesprächsintention des Ping-Anrufes getäuscht.
Die Verbraucherzentrale rät derartigen Rufnummernspam der Bundesnetzagentur anzuzeigen, die dann gegen die rechtswidrige Nutzung der 0137er Rufnummern vorgehen kann. Ein entsprechendes Formblatt zur Meldung des Verstoßes erhalten Betroffene unter
www.bundesnetzagentur.de oder in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. Folgende Hinweise der Verbraucherschützer gelten für Empfänger dieser belästigenden Werbung:
· Genau auf gegebenenfalls versteckte Preishinweise achten
· Beworbene Rufnummer am besten nicht zurück rufen
· Durch eingerichtete Rufnummernsperren vor übereiltem und ungewünschtem Rückruf schützen
· Familie und Freunde über die Risiken eines Rückrufs zu einer rechtswidrig beworbenen Rufnummer informieren
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
