Zum Ende dieses Jahres entfällt der Krankengeldanspruch für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige automatisch. Eine Regelung, die nur Wenige der Betroffenen bisher bewusst zur Kenntnis genommen haben.
Selbständige, die weiterhin das Risiko Krankheit absichern wollen, müssen für die Zeit ab 01. Januar 2009 handeln. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, diese Versicherungslücke aufzufüllen. Betroffene können einen entsprechenden Wahltarif bei ihrer gesetzlichen Krankenkasse abschließen. Diese sind verpflichtet, zum 01.01.2009 einen entsprechenden Krankengeld-Wahltarif anzubieten. Es handelt sich hier um einen so genannten obligatorischen Wahltarif, der zwingend von allen gesetzlichen Krankenkassen aufzulegen ist. Zwischenzeitlich sind erste Wahltarife für Krankentagegeld auf dem Markt. Abgesichert wird ein Krankengeldanspruch in Abhängigkeit des Beginns des Leistungsanspruchs ab Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in verschiedenen Tarifklassen. Erhoben werden variable oder pauschale Prämien, die sich aus der Tarifklasse, dem Arbeitseinkommen und dem Alter des Versicherten berechnen. Die Tarifgestaltungen sind unterschiedlich. Der Versicherte sollte sich ausführlich bei seiner gesetzlichen Krankenkasse über die konkreten Bedingungen informieren.
Mit der Wahl eines solchen Tarifes bindet sich der Versicherte allerdings drei Jahre an seine Krankenkasse. Ein Fakt, den der Betroffene nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. bei seiner Entscheidungsfindung unbedingt beachten sollte. Er verzichtet mit Abschluss des Wahltarifes für drei Jahre auf sein Sonderkündigungsrecht bei einer Beitragssatzerhöhung oder der Erhebung eines Zusatzbeitrages. Nur für besondere Härtefälle muss die Satzung der Krankenkasse ein Sonderkündigungsrecht vorsehen.
Möglich ist auch die Absicherung des Krankheitsfalls mit einem "Krankentagegeld" bei einer privaten Krankenversicherung. Hier stellt sich die Frage nach einer sinnvollen und vor allem bezahlbaren Absicherung. Entscheidend für die Höhe des künftig zu zahlenden Beitrages sind das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand. Empfehlenswert ist, den Beitrag für einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenkasse mit dem günstigsten Beitrag für eine private Tagegeldversicherung zu vergleichen. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. empfiehlt, entsprechende Angebote bei verschiedenen Gesellschaften einzuholen und nach einem vernünftigen und sinnvollen Preis-Leistungsverhältnis zu entscheiden.
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