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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

06.11.2008
Warnhinweis für Azofarbstoffe in Lebensmitteln halbherzig
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt fordert Verbot

Ob Fruchtgummis, Bonbons und Limonaden oder Zuckerstreusel, knallbunt sprechen sie besonders Kinder an. Doch gerade für Kinder sind die darin oft enthaltenen künstlichen Farbstoffe problematisch. Künftig müssen Lebensmittel mit dem Zusatz von Azofarbstoffen und Chinolingelb mit dem Warnhinweis "kann sich nachteilig auf die Aktivität und Konzentration von Kindern auswirken" gekennzeichnet werden. Das hat das Europäische Parlament mit der neuen Gesetzgebung über die Genehmigung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromen und Enzymen verabschiedet. "Warum man die fraglichen Farbstoffe nicht gleich ganz verbietet, bleibt unverständlich, zumal es genügend unbedenkliche Alternativen gibt", beanstandet Christa Bergmann, die Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt.

Azofarbstoffe sind dafür bekannt, dass sie bei entsprechend veranlagten Menschen so genannte Pseudoallergien auslösen können. Pseudoallergien sind Unverträglichkeitsreaktionen, bei denen das Immunsystem zwar nicht beteiligt ist, bei denen aber ähnlich drastische Erscheinungsbilder wie bei den Allergien (wie Nesselsucht, Asthma, Hautödeme) auftreten können.
Eine Studie der Universität Southampton von 2007 kommt zu dem Ergebnis, dass der Konsum von einem Gemisch aus Lebensmittelfarbstoffen (Azofarbstoffe und Chinolingelb) und dem Konservierungsstoff Natriumbenzoat bei Kindern zu Hyperaktivität und Aufmerksamkeitsdefiziten führen kann. Ein Problem, das schon lange in der Wissenschaft diskutiert wird. Das EU-Parlament entschied nun, dass bis Januar 2010 alle Lebensmittel mit diesen problematischen Farbstoffen einen Hinweis darauf tragen müssen.

Ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt im August 2008 in Einzelhandelsgeschäften in Halle zeigt, dass die gesundheitlich problematischen Farbstoffe nach wie vor häufig verwendet werden. Anhand der Zutatenliste wurden die Lebensmittel auf die Azofarbstoffe Tartrazin (E 102), Gelborange (E 110), Azorubin (E 122), Cochenillerot (E 124a), Allurarot (E 129) sowie den Farbstoff Chinolingelb (E 104) hin überprüft. Besonders oft wurden die Tester bei Bonbons und Fruchtgummis fündig, hier waren zum Teil alle sechs dieser problematischen Farbstoffe enthalten. Aber auch Limonaden und Getränkesirup, Götterspeisen und Backdecor waren damit gefärbt. Der Konservierungsstoff Natriumbenzoat fand sich gleichzeitig vor allem in alkoholfreien Erfrischungsgetränken.

Die künftig vorgeschriebene Kennzeichnung ist gegenüber einem klaren Verwendungsverbot nur die "zweitbeste Lösung" und reicht nicht aus. Ob ein Hinweis im Kleingedruckten auf der Verpackung eine "marktregulierende Wirkung" entfalten kann, ist zu bezweifeln, zumal die Sachen von den Kindern häufig selbst gekauft werden.
Die Hersteller sollten freiwillig auf die Verwendung dieser Farbstoffe vor allem in Kinderlebensmitteln verzichten!
Verbraucher sollten auf die Zutatenliste achten und unbedenkliche Alternativen wählen, die mit Frucht- und Pflanzenkonzentraten gefärbt sind. Bio-Produkte dürfen nach den Vorschriften der EU-Öko-Verordnung generell keine künstlichen Farbstoffe enthalten und auch nicht mit Benzoesäureverbindungen konserviert werden.

Die Ergebnisse des Marktchecks finden Sie hier.
Über weitere Ergebnisse der Verbraucherzentrale Hessen e.V. informieren Sie sich bitte hier.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link512681A.html