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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

03.12.2008
Nutzung einer selbst laufenden Parkscheibe stellt Ordnungswidrigkeit dar


Münchner Versandhandel mit unseriöser Geschäftsidee

Ein Turbo-Schnell-Versand aus München mit Postfachadresse und Handynummer meint die "ultimative Lösung für Parkprobleme" gefunden zu haben. Die Parkscheibe mit eingebautem Uhrwerk laufe immer mit der aktuellsten Uhrzeit mit. Ein verspätetes Kommen - mit der Folge einer abgelaufenen Parkuhr - sei damit unmöglich.
Diese "Superparkscheibe" will das Versandunternehmen für knapp 15 Euro pro Stück an den Mann bringen. Bei größeren Abnahmemengen ist Rabatt drin, Batterien sind im Lieferumfang nicht enthalten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät dringend davon ab, derartige Parkscheiben zum Zwecke einer Nutzung im Straßenverkehr zu erwerben. Dabei handelt es sich nicht um ordnungsgemäße Parkscheiben im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Ein Parken mit dieser selbst laufenden Parkscheibe stellt daher nach den Buchstaben des Gesetzes eine Ordnungswidrigkeit dar, die geahndet werden kann. Wer sich dieser Gefahr nicht aussetzen will, sollte auf einen Erwerb verzichten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link522981A.html