In Größenordnungen bekamen in den letzten Tagen Verbraucher Sachsen-Anhalts Post von einer Berliner Rechtsanwaltskanzlei. Aber nicht nur Sachsen - Anhaltiner sind betroffen. Zahlreiche Verbraucher haben bereits in mehreren Internetforen das Gleiche berichtet. Es handelt sich hierbei um Mahnungen, die im Auftrag von der Nexnet GmbH oder von Telefonunternehmen verschickt werden. Diese Mahnungen beziehen sich auf Forderungen für nicht vollständig bezahlte Telefonrechnungen, teilweise mehrere Jahre zurückliegend. Meist handelt es sich um sehr kleine Beträge, auf die nunmehr Mahnkosten und Rechtsanwaltsgebühren aufgeschlagen werden. Aus einer ursprünglichen Hauptforderung von 1,72 Euro aus dem Jahr 2005 werden beispielsweise ganze 33,37 Euro. Ein bereits ausgefüllter Überweisungsträger liegt anbei, der Hinweis auf einen möglichen Schufa - Eintrag wird gegeben.
Wer eine solche Mahnung erhalten hat, sollte prüfen, ob die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Hilfreich ist, wenn man seine Telefonrechnungen der letzten Jahre aufgehoben hat. Dann ist die Prüfung einfach.
Wer ganz genau weiß, dass er offene Forderungen hat, auf die sich die Anwaltskanzlei bezieht, und diese noch nicht verjährt sind, sollte zahlen. In allen anderen Fällen ist es nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. jedoch angeraten, nach der Anspruchsberechtigung zu fragen. Immer derjenige, der eine Forderung geltend macht, ist in der Pflicht, deren Rechtmäßigkeit sowohl dem Grunde als auch der Höhe nachzuweisen. Auf diese Beweise sollte man als Betroffener bestehen und zwar in schriftlicher Form per Brief und möglichst nicht in Form eines Telefonats.
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