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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

13.01.2009
Seit 1.Januar 2009 - Krankenversicherungspflicht für Alle

Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät Betroffenen, sich umgehend bei einer privaten Krankenversicherung zu melden

Seit dem 1. Januar 2009 müssen alle Bürger krankenversichert sein. Während die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung schon seit dem 01.04.2007 besteht, hatten die ehemals privat Versicherten, die aus bestimmten Gründen nicht mehr krankenversichert waren, noch eine so genannte Schonfrist bis zum 31.12.2008.

Wer bisher weder gesetzlich noch privat krankenversichert war, wird dort versichert, wo er auf Grund der ausgeübten Tätigkeit zuzuordnen ist. So werden beispielsweise Selbstständige, die nie krankenversichert waren, in die private Krankenversicherung gehen müssen. Auch ehemals privat versicherte Selbstständige, denen auf Grund der Nichtzahlung von Beiträgen die Mitgliedschaft im privaten Krankenversicherungsunternehmen in der Vergangenheit gekündigt worden ist, sollten sich umgehend bei einem privaten Krankenversicherer anmelden.
Versicherungspflicht heißt auch Beitragspflicht. Das heißt im Klartext: Kraft Gesetzes besteht seit dem 1. Januar diesen Jahres eine Krankenversicherungspflicht für alle ehemals privat versicherten Verbraucher, egal ob von diesen gewusst oder gewollt. Die Beitragsuhr tickt, auch wenn sich Betroffene zunächst nicht bei einem privaten Versicherungsunternehmen melden. Zusätzlich können Säumniszuschläge erhoben werden.
Die privaten Krankenversicherungen müssen seit dem 1.Januar 2009 den so genannten Basistarif anbieten. Er löst den bisherigen modifizierten Standardtarif ab und ist vom Leistungsumfang her mit dem der Gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Für erhöhte gesundheitliche Risiken dürfen keine Zuschläge erhoben werden. Die Versicherungsprämie darf den jeweiligen GKV-Höchstbeitrag - er liegt derzeit bei ca. 500 Euro im Monat - nicht überschreiten. Ist das für die Versicherten zu teuer, weil sie durch die Zahlung des Beitrages hilfebedürftig nach den Gesetzen zur Grundsicherung würden, wird der Beitrag im Basistarif um die Hälfte reduziert. Wer auch dafür nicht genug Geld aufbringen kann und hilfebedürftig bleibt, bekommt einen Zuschuss zu seiner Versicherungsprämie vom Sozialamt oder Grundsicherungsträger.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link532371A.html