Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Aktuelle Ergebnisse der

Stiftung Warentest

Produktfinder Staubsauger

Die besten Staub­sauger für Sie

Fernseher

15 aktuelle Fernseher im Test

Drucker-Scanner-Kombis

Überraschung im Detail

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

14.01.2009
Mahnungen und Drohungen begründen keinen Zahlungsanspruch
Vorsicht: Firma setzt Verbraucher unter Druck und versucht mit Androhung von Schufa – Meldungen Betroffene zur Rechnungszahlung zu bewegen

Empörung, aber auch Angst und Unsicherheit führte in den letzten Tagen zahlreiche Verbraucher in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalts. Anlass sind Mahnschreiben der Firma Face2Face Prüfungsgesellschaft aus Magdeburg. Diese droht an, die Daten der Verbraucher an die Schufa zu melden, so nicht bis zum angegebenen Termin die Zahlungsforderungen beglichen werden.

Hintergrund ist, dass die betroffenen Verbraucher Zahlungsaufforderungen dieser Firma widersprochen haben und nicht bereit sind diese zu bezahlen. Bereits im vergangenem Jahr warnte die Verbraucherzentrale vor den Haustürgeschäften dieser Firma: Vertreter klingelten an der Haustür und boten an zum Beispiel Telefonrechnungen oder Stromrechnungen auf ihre rechnerische Richtigkeit zu überprüfen. Opfer dieser Masche wurden insbesondere betagte Senioren, die im guten Glauben ihre Rechnungen aushändigten und Verträge unterschrieben. In Rechnung gestellt wurden Gebühren für die rechnerische Überprüfung jeder einzelnen Rechnung oder Mitgliedsgebühren für eine zweijährige Mitgliedschaft. Die betroffenen Verbraucher haben sich berechtigterweise zur Wehr gesetzt, die Verträge widerrufen, das abgebuchte Geld von der Bank zurückbuchen lassen.

Der Verweis auf eine Schufa-Meldung stellt nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt eine unzulässige Drohung dar. Verbraucher sollten wissen, dass Schufa-Einträge zu offenen Forderungen nur zulässig sind, wenn die Forderungen fällig, angemahnt und nicht bestritten sind. Mit Drohungen wird keine Zahlungspflicht begründet!


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link533121A.html