Angesichts der Bekanntgabe sinkender Gaspreise fragt sich mancher Kunden, wie es mit den Abschlagszahlungen weitergeht. Diese wurden für die erhöhten Preise vom Versorger festgelegt. "Falls keine Anpassung vom Versorger erfolgt, sollten die Verbraucher die Initiative übernehmen und gekürzte Abschlagsbeträge festlegen," sagt Helmut Friedl, Energieexperte bei der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, "außerdem macht es Sinn, den Zählerstand zum Zeitpunkt der Preisänderung festzuhalten und dem Versorger schriftlich mitzuteilen."
Nach der Gasgrundversorgungsverordnung ist die Berechnung der Abschlagshöhe entsprechend dem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum vorzunehmen. Wer im Zahlenwirrwarr nicht zurecht kommt, kann sich in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Langsam kommt Bewegung in den Gasmarkt. Neben den bisherigen, örtlichen Versorgern sind neue Anbieter im Wettbewerb. Wer sich über Vergleichsangebot informiert, wird feststellen, dass beispielsweise für Halle und Magdeburg neben dem örtlichen Versorger fünf weitere Anbieter mit Offerten präsent sind. In Dessau sind es sieben Anbieter.
Gängiges Hilfsmitte für die Orientierung sind die Preisrechner im Internet. Wer keinen Internetzugang hat, kann auch hierfür in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale um Unterstützung beim Anbieterwechsel bitten. Neben dem Wechsel zu einem fremden Anbieter kann es sinnvoll sein, den bisherigen Versorger nach einem günstigeren Angebot zu fragen.
Tipps: Angebote mit Vorauskasse meiden, Vertraglaufzeit nicht länger als ein Jahr wählen und die allgemeinen Geschäftsbedingungen studieren.
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