Im Ergebnis der Gesundheitsreform wurde die Krankenversicherungspflicht für alle Verbraucher eingeführt. Für gesetzlich Versicherte gilt diese Verpflichtung bereits seit dem 01. April 2007. Nichtversicherte, die der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, müssen in diese zurück und können sich dort seit dem 01. Januar 2009 ohne die sonst übliche Gesundheitsprüfung im neuen Basistarif versichern. Dieser ist hinsichtlich seiner Leistungen mit dem Schutz in der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Der Basistarif darf nicht teurer sein als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der im Jahr 2009 bei rund 570 Euro im Monat liegt.
Kann dieser Basistarif auch für so genannte Bestandskunden, also bereits seit Jahren privat Krankenversicherte, eine Altnernative sein? Eine Frage, die immer öfter von mit stetig steigenden Prämien konfrontierten privat Krankenversicherten in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt gestellt wird. Eine pauschale Antwort gibt es auf diese Frage allerdings nicht, jeder Einzelfall muss gesondert bewertet werden.
Für Versicherte, die auf Grund von Vorerkrankungen Risikozuschläge zahlen müssen oder sogar Leistungsausschlüsse vereinbart haben, kann ein Wechsel von einem Volltarif in den Basistarif durchaus sinnvoll sein. Das wäre nicht nur finanziell sondern auch leistungsmäßig von Vorteil. Bis dahin gebildete Altersrückstellungen können auch beim Wechsel des Versicherers mitgenommen werden, allerdings nur bis zum Umfang des Basistarifs. Zu beachten ist allerdings eine wichtige Frist: Der Gesetzgeber räumt diese Möglichkeit des Wechsels in den Basistarif der eigenen oder einer anderen privaten Krankenversicherung für Bestandskunden im Regelfall nur bis zum 30. Juni diesen Jahres ein. Diese Ausschlussfrist spielt nur dann keine Rolle, wenn der Betroffene mindestens 55 Jahre alt oder finanziell hilfebedürftig ist.
Ein Wechsel in den Basistarif der eigenen oder einer anderen privaten Krankenversicherung ist jedoch nicht die einzigste Wahlmöglichkeit für Betroffene. Ein Tarifwechsel mit gleichartigem Versicherungsschutz, Abstriche beim Leistungsumfang, wie z.B. der Chefarztbehandlung, oder ein Wechsel in den Standardtarif für Rentner - sofern man die geforderten Bedingungen erfüllt - kann im Einzelfall ebenfalls ein finanzieller Rettungsanker sein.
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