Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

28.04.2009
Reisestornierung wegen Schweinegrippe?
Verbraucherzentrale informiert über Reiserechte

Weltweit herrscht Besorgnis wegen der Schweinegrippe. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) und die EU warnen vor einer weltweiten Grippe-Epidemie und empfehlen, auf Reisen in Regionen mit Schweinegrippe-Fällen zu verzichten.
Die Sorge der Urlauber wächst und die Frage stellt sich, wie sicher ihr Reiseziel ist, ob die gebuchte Mexico-Reise angetreten werden sollte, in welchen Fällen ein Reisevertrag storniert werden kann.

Grundsätzlich ist eine kostenfreie Stornierung eines Reisevertrages möglich, wenn ein Fall "höherer Gewalt" vorliegt. Aus reiserechtlicher Sicht handelt es sich dann um höhere Gewalt, wenn die Reise auf Grund von Umständen, die bei der Buchung nicht vorhersehbar waren, erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Gemeint sind nicht vorhersehbare Ereignisse wie etwa die Grippewelle in Mexiko. Touristen sind bei Reisen nach Mexiko derzeit erheblich gesundheitlich gefährdet. Im Fall der Schweinegrippe, die in Mexiko schon etliche Todesopfer gefordert hat, ist eine ernste Ansteckungsgefahr gegeben.

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt können Urlauber, die eine Reise nach Mexiko gebucht haben und diese in den nächsten Tagen antreten würden, die Reise unter Berufung auf höhere Gewalt stornieren oder kostenfrei umbuchen.
Erste Reiseveranstalter haben bereits reagiert und die Regionen mit Schweinegrippe- Erkrankungen und vor allem Mexiko-Stadt von sämtlichen Reiseplänen gestrichen und bieten besorgten Urlaubern kostenlose Umbuchungen an.

Ein wichtiger Hinweis:
Eine Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung nützt bei höherer Gewalt nichts, da sie hierfür in der Regel nicht einspringt. Sie sichert hauptsächlich Risiken in der Sphäre des Reisenden ab, hilft beispielsweise, wenn die Reise wegen einer Erkrankung des Reisenden selbst oder ähnlicher Umstände ausfallen muss oder zahlt, wenn ein naher Angehöriger stirbt.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link556961A.html