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Beratungsstellen

Service für Journalistinnen und Journalisten

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

22.04.2009
Zweitmeinung zum Zahnersatz
Unabhängiges Beratungsangebot für gesetzlich krankenversicherte Verbraucher

Seit nunmehr vier Jahren gelten die Abrechnungsregeln zum Festzuschuss bei Zahnersatz. In der Zahnersatzversorgung existiert bei einem vorgegebenen Zahnbefund eine Vielzahl unterschiedlicher Versorgungsmöglichkeiten, die sich im optischen Erscheinungsbild, dem Tragekomfort, dem Behandlungsaufwand und den Kosten zum Teil deutlich unterscheiden. Letztlich ist jedoch gleichgültig, ob es sich um eine hochwertige Keramikbrücke, Goldkronen oder herausnehmbaren Zahnersatz handelt, grundsätzlich erhält der Verbraucher von seiner Krankenkasse "nur" einen Festzuschuss, der eine Regelversorgung garantieren soll. Für jeden Befund haben sich Zahnärzte und Krankenkassen auf eine kostengünstige Standardbehandlung geeinigt. Will der Verbraucher mehr als die Standardvariante, wird er auch stärker zur Kasse gebeten. Somit führen unterschiedliche Versorgungsarten auch zu unterschiedlich hohen Kosten für den Patienten.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät betroffenen Verbrauchern, sich angesichts der nicht unerheblichen Kosten, eine unabhängige Zweitmeinung einzuholen. Zuvor sollte das vertrauensvolle Gespräch mit dem behandelnden Zahnarzt gesucht werden. Dieser ist verpflichtet, weitere Verfahren und deren finanzielle Auswirkungen darzulegen. Seit Oktober 2007 bieten die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt ein gemeinsames Beratungsangebot zum Festzuschuss beim Zahnarzt an. Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung können ihren Heil- und Kostenplan - nach Notwendigkeit auch mit einer klinischen Untersuchung bei einem von den Krankenkassen und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung berufenen Gutachterzahnarzt - unter die Lupe nehmen lassen. Diese Gutachterzahnärzte dürfen Verbraucher, die sie beraten haben, anschließend für zwei Jahre nicht selbst behandeln. Damit ist gewährleistet, dass die Beratung neutral und somit unabhängig von etwaigen wirtschaftlichen Interessen erfolgt.

Interessierte Verbraucher können sich telefonisch unter (0345) 2980329 oder (0391) 6293-111 oder -222 zum Angebot informieren, telefonische Auskünfte einholen oder die Adresse des nächstgelegenen Gutachterzahnearztes erhalten.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link557171A.html