Die Zahl der Unternehmen, die vorgeben Verbraucher gegen Zahlung eines Entgeltes vor Datenmissbrauch oder Belästigungen schützen zu wollen, wächst ständig.
In den vergangenen Tagen beschwerten sich Verbraucher in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. über Anrufe eines Verbraucher Werbeschutzbundes. Die "Schutzbedürftigkeit" der eigenen Kontoverbindungsdaten war hier der vorgegebene Gesprächsinhalt. Für 89,95 Euro könne der Werbeschutzbund angeblich den Zugang zu den Kontodaten des Verbrauchers für die Allgemeinheit sperren lassen. Um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, benennt der Anrufer zur Verblüffung des angerufenen Verbrauchers dessen komplette Kontodaten. Ein Fakt, der die Verbraucher zutiefst verunsicherte und für die Werbung als Mitglied des Werbeschutzbundes natürlich empfänglicher machte.
Derartige Anrufe ohne vorherige Zustimmung des Verbrauchers - also so genannte cold calls - sind gesetzlich verboten. Jemand der vorgibt, im Auftrage des Datenschutzes unterwegs zu sein, praktiziert selbst verbotene Telefonwerbung. Fragwürdig ist auch, wie der Werbeschutzbund in den Besitz der Kontodaten der angerufenen Verbraucher gekommen ist. Hier sollten Betroffene von ihrem Auskunftsanspruch nach dem Bundesdatenschutzgesetz Gebrauch machen. Sie können vom Anrufenden Auskunft über die gespeicherten Daten, deren Herkunft sowie den Zweck der Speicherung und natürlich die Löschung dieser verlangen.
Darüber hinaus rät die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. den angerufenen Verbrauchern dringend, regelmäßig die eigenen Kontobewegungen zu kontrollieren. Sollten im Nachgang zum Telefonat unberechtigte Abbuchungen erfolgen, können sich Betroffene an ihr kontoführendes Kreditinstitut wenden und der Abbuchung widersprechen.
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