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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

11.05.2009
Auslandsreisekrankenversicherung gehört in den Urlaubskoffer


Verbraucherzentrale rät dringend, für den Notfall vorzusorgen

Statistiken belegen: Jeder zehnte Urlauber erkrankt im Ausland. Bei schweren Erkrankungen oder bei Unfällen können schnell enorme Kosten für die medizinische Behandlung anfallen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung kann hier finanziell schützen. Zwar genießen gesetzlich Krankenversicherte auf Reisen innerhalb der Europäischen Union sowie in den Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, einen begrenzten Schutz. Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten jedoch nur maximal die Kosten, die sie im Krankheitsfall auch im Inland übernommen hätten. Insbesondere die Kosten eines Rücktransportes werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet. Vor Antritt der Reise sollte sich der Urlauber bei seiner gesetzlichen Krankenkasse die Europäische Krankenversicherungskarte besorgen, einsetzbar ist diese für eine unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung oder eine fortlaufende Versorgung bei einer schweren chronischen Erkrankung.
Die private Auslandsreisekrankenversicherung zahlt dagegen - je nach Tarif - die vollen Kosten für ambulante und stationäre Behandlungen sowie medizinisch notwendige Verordnungen für Medikamente, Verbands- und Heilmittel und den ärztlich angeordneten Rücktransport ins Heimatland. Auch gibt es private Krankenversicherer, die den Krankenrücktransport nicht nur zahlen, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern ebenso wenn die Behandlung länger als 14 Tage dauert oder wenn der Rücktransport sinnvoll und vertretbar ist.

Die Verbraucherzentrale Sachen-Anhalt e.V. rät darüber hinaus zu Tarifen ohne Selbstbehalt, denn diese sind nicht wesentlich teurer als andere. Die Auslandsreisekrankenversicherung wird entweder als Vertrag für eine Reise oder als Jahresvertrag angeboten. Vorteil der Jahrespolice: Der Kunde kauft den Schutz für mehrere Reisen im Jahr, wobei jede einzelne Reise nicht länger als 6 bis 8 Wochen dauern darf. Verträge für Einzelreisen gelten meistens für Reisen bis zu einem Jahr, einzelne Versicherer begrenzen die Verträge auf 93 bzw. 99 Tage, andere bieten Schutz bis zu 2 Jahren. Diese Verträge eignen sich somit für die Menschen, die länger verreisen wollen. Gute Einzelverträge gibt es schon für 6 Euro, Familienverträge für 18,60 Euro.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link565161A.html