Bei sommerlichen Temperaturen haben Brausen, Limonaden oder aromatisierte Mineralwässer, sogenannte "Near-Water-Getränke, Hochkonjunktur. Sie sollen nicht nur den Durst löschen, sondern "auf leichte Art zum ganzheitlichen Wohlbefinden beitragen" oder dabei helfen, "den ganzen Tag fit und aktiv zu bleiben". Dies versprechen zumindest Werbung und Aufmachung der Produkte.
Im Rahmen eines bundesweiten Überwachungsprogramms wurden 220 Erfrischungsgetränke untersucht. In 79, und damit in mehr als jeder dritten Probe, entdeckten die Lebensmittelkontrolleure bis zu 40 Mikrogramm Benzol pro Liter. Benzol wirkt krebserregend und keimzellschädigend und hat deshalb in Erfrischungsgetränken nichts zu suchen. Benzol kann sich in Gegenwart von Ascorbinsäure (Vitamin C) aus dem Konservierungsstoff Benzoesäure bilden. Benzoesäure oder deren Verbindungen dürfen aromatisierten Getränken zur Verbesserung der Haltbarkeit zugesetzt werden. Bei Einhaltung der sogenannten guten Herstellungspraxis oder einer Veränderung des Konservierungsverfahrens können jedoch Erfrischungsgetränke mit deutlich weniger als 0,5 Mikrogramm pro Liter Benzol produziert werden. Der Gesetzgeber sollte im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes für Lebensmittel und Getränke einen entsprechend niedrigen Benzol-Grenzwert festlegen.
Verbraucher erkennen die Verwendung des Konservierungsstoffs Benzoesäure auf der Zutatenliste von Erfrischungsgetränken an den Bezeichnungen Benzoesäure (E 210), Natriumbenzoat (E 211), Kaliumbenzoat (E 212) oder Calciumbenzoat (E 213). Alternativen zu konservierten Erfrischungsgetränken gibt es reichlich: Mineralwasser mit Saft mischen und /oder mit Zitrone aufpeppen, abgekühlte Kräuter-, Früchte- oder Rooibostees mit einem Schuss Obstsaft.
Fragen zum Thema beantwortet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt am Ratgebertelefon unter der Nummer 01805 - 70 66 00 (0,14 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk ggf. abweichend) jeweils dienstags und donnerstags von 10 bis 16 Uhr.
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