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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

10.06.2009
Insolvenzantrag – Was nun ?
Verbraucherzentrale gibt Antwort auf Fragen: Gilt die Garantie bei Karstadt noch? Was ist mit der Quelle-Versicherung? Fällt die bei Thomas Cook gebuchte Reise ins Wasser?

Ansprechpartner für die gesetzlich garantierte Gewährleistung ist der Verkäufer. Durch diese gesetzliche Sachmängelhaftung hat der Kunde bei eventuellen Mängeln an der gekauften Ware Anspruch auf kostenlose Nachbesserung oder eine mangelfreie Ersatzlieferung. Wird ein Unternehmen geschlossen, kann dieser Anspruch nicht mehr durchsetzt werden. Im Insolvenzverfahren werden Nacherfüllungsansprüche zu schlichten Insolvenzforderungen, die beim Insolvenzverwalter angemeldet werden müssen, jedoch in einer langen Gläubigerliste stehen und nicht bevorrechtigt befriedigt werden.

Anders sieht die Situation bei den Herstellergarantien aus. Sie bleiben von einer Insolvenz des Verkäufers unberührt, weil sich der Kunde in diesem Fall direkt an den Hersteller wenden kann. Garantien werden in der Regel vom Hersteller einer Ware freiwillig eingeräumt, vor allem bei technischen Geräten. In der Ausgestaltung einer Garantie ist der Hersteller frei. In der Garantieurkunde findet der Verbraucher die Angaben zum Garantiegeber, zur Länge und zum Inhalt der Garantie.

Mit dem Einlösen von Gutscheinen empfiehlt die Verbraucherzentrale sollten Kunden nicht so lange warten. Auch hier kann man seine Ansprüche nur umsetzen so lange die Händler existieren.

Da mit der Arcandor -Insolvenzanmeldung viele Fragen noch ungeklärt sind, sollten Verbraucher folgende Tipps beachten:
  • Neubestellungen ohne Anzahlung tätigen;
  • Gutscheine umgehend einlösen;
    Gewährleistungsansprüche anmelden, ggf. die Herstellergarantie nutzen.

    Verbraucher, die eine Reise beim Pauschalreiseveranstalter Thoma Cook gebucht haben, müssen sich keine Sorgen machen. Nach Auskunft des Reisekonzern Thomas Cook wird die Insolvenz von Arcandor keinen Einfluss auf diese Verträge haben. Des weiteren sind Urlaubsreisen seit mehreren Jahren verpflichtend durch so genannte Reisepreissicherungsscheine geschützt. Diese dienen dem Nachweis, dass der Reiseveranstalter sich für den Fall des Konkurses abgesichert hat.

    Versicherungen und Geldanlagen:
    Kunden der KarstadtQuelle Bank müssen sich keine Sorgen bei dem Einsatz ihrer Kreditkarte oder gar um ihr Guthaben machen. Dieser Finanzdienstleister gehört nicht mehr zur Arcandor AG, sondern zur Valovis Bank in Essen. Nur der Name ist noch der Alte, dies verunsichert momentan viele Verbraucher. Ebenso sind die KarstadtQuelle Versicherungen nicht vom Insolvenzantrag des Arcandor Konzerns betroffen.



    Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


    Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
    Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
    Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link573161A.html