In zahlreichen Versicherungsberatungen stellten die Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. fest, dass viele Verbraucher nicht bedarfsgerecht versichert sind. Entweder sind sie über- oder unterversichert.
Wenn der Verbraucher überversichert ist oder der langfristige Versicherungsvertrag nicht mehr zum persönlichen Bedarf passt, kann der Versicherungsvertrag – nach dem nun geltendem neuen Versicherungsvertragsgesetz - spätestens zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden.
Um zu klären, ob Verbraucher bedarfsgerecht versichert sind, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. verstärkt eine entsprechende Inventurberatung an. Bei dieser werden bestehende Versicherungen auf Preis und Leistung gecheckt und auf fehlenden wichtigen Versicherungsschutz hingewiesen. Im Rahmen einer persönlichen Versicherungsberatung erhält der Verbraucher außerdem einen Ordnungshelfer für zu Hause.
In diesem speziellen Ordner – der in keiner Schrankwand fehlen sollte - können die Versicherungspolicen übersichtlich einsortiert werden. Darin enthalten sind aber auch Tipps zum Umgang mit der eigenen Versicherungssituation, eine Übersicht zu wichtigen und unwichtigen Versicherungen, Kurzinformationen zu einer Vielzahl von Versicherungen sowie Hinweise zum Versicherungsvertragsrecht. Für Gespräche mit Versicherern sind Verbraucher damit besser informiert und bestens vorbereitet.
Verbraucher können den Versicherungsordner zum Sonder-Abholpreis von 5,00 Euro zu den Öffnungszeiten der jeweiligen Beratungsstellen erwerben.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
