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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

19.06.2009
Vorsicht! Nicht jede Lastschrift kann zurückgebucht werden
Verbraucherzentrale rät: Wichtige Unterschiede bei Einzugsermächtigung und Abbuchungsverfahren beachten

Eine Einzugsermächtigung gehört für viele Verbraucher zum Zahlungsalltag: So können zum Beispiel Versicherungsbeiträge oder Mieten pünktlich jeden Monat automatisch vom Konto abgehen, die Rechnung vom Energieversorger oder Mobilfunkanbieter bezahlt werden, ohne dass man immer daran denken muss das Geld zu überweisen. Die Einzugsermächtigung hat den wesentlichen Vorteil, dass der Kunde ohne Angabe von Gründen die Bank dazu veranlassen kann das bereits abgebuchte Geld zurückzuholen. So wird das Lastschriftverfahren in vielen Verträgen als bewährte Zahlungsweise vereinbart, kann doch so jede fehlerhafte Abbuchung unkompliziert rückgängig gemacht werden. Empfehlenswert nur, dass die Kontoauszüge regelmäßig kontrolliert werden sollten.

Wie die Verbraucherzentrale feststellen musste, nutzen jedoch diverse Firmen die Unkenntnis der Verbraucher aus und lassen sich einen Abbuchungsauftrag unterzeichnen. Oft merken und erkennen Verbraucher den Unterschied zwischen Einzugsermächtigung und Abbuchungsauftrag nicht.
Verbraucher sollten beachten, dass das sichere Lastschriftverfahren Einzugsermächtigung heißt.
Der "Abbuchungsauftrag" ist auch eine Lastschrift, jedoch ist dieser an die Bank gerichtet. Beim Abbuchungsverfahren gibt der Kontoinhaber seiner Bank eine schriftliche Erklärung, dass eine bestimmte Firma von seinem Konto abbuchen darf.

Diese besondere Art der Lastschrift unterscheidet sich von dem gängigeren Verfahren der Einzugsermächtigung in einem wesentlichen Punkt: Man kann eine solche Buchung nicht bei seiner Bank rückgängig machen! Ist das Geld erst einmal auf dem Empfängerkonto, ist es unwiderruflich übertragen. Diese besondere Form der Lastschrift ist im Regelfall nur im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen üblich.
Erteilte Abbuchungsaufträge gelten nicht für die Ewigkeit, sie können wieder rückgängig machen indem der Verbraucher diese bei der Bank widerruft.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link575461A.html