Ob eine Versandapotheke die erforderliche Erlaubnis besitzt kann jeder nun ganz einfach im Internet im Versandhandelsapothekenregister unter www.dimdi.de Stichwort "Arzneimittel"
überprüfen. Auch ausländische Versandapotheken benötigen die Versanderlaubnis.
Dies gilt jedoch nicht für Versandapotheken aus dem Vereinigten Königreich, Island, den Niederlanden (soweit sie eine Präsenzapotheke betreiben) und Tschechien (nur für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel). Versandapotheken aus diesen Ländern dürfen ohne eine gesonderte Versandhandelserlaubnis Arzneimittel nach Deutschland versenden, da der Gesetzgeber die dortigen Sicherheitsvorkehrungen als gleichwertig zu den deutschen ansieht.
Allerdings sollte der Verbraucher bei der Auswahl von Versandapotheken auf weitere Merkmale wie die genaue Angabe von Name und Anschrift, die Angabe des verantwortlichen Apothekers, der zuständigen Apothekerkammer und der Aufsichtsbehörde achten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt rät: Vorsicht ist dann geboten, wenn die Versandapotheke die Versendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne die vorherige Einsendung des Originalrezeptes anbietet.
Auch sollten beim Preisvergleich die Versandkosten nicht unberücksichtigt bleiben, da diese manchmal die vermeintliche Ersparnis übersteigen.
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