Auf eine rechtliche Regelung für Solarien wartete man indes lange Zeit vergebens. Abhilfe schaffte nun am 19.Juni der Bundestag. Er brachte das Gesetz zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung auf den Weg und setzt damit ein, schon lange nicht nur von der Strahlenschutzkommission (SSK) gefordertes, Nutzungsverbot von Solarien für Minderjährige durch. Bevor die Regelung allerdings in Kraft treten kann, muss der Bundesrat noch seine Zustimmung geben.
Trotz aller Warnungen und Aufklärungskampagnen werden Solarien seit ca. 30 Jahren in steigendem Maße genutzt. Ob künstlichen oder natürlichen Ursprungs – UV-Licht ist schädlich, warnen Hautärzte immer wieder. Nicht mehr als 50 Sonnenbäder durch Sonne und Solarium sollte, man deshalb jährlich seinem Körper zumuten.
Leider nicht verlässlich Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium"
Das bisherige Fehlen gesetzlicher Bestimmungen führte dazu, dass das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gemeinsam mit Sonnenstudiobetreibern, Industrie und Gesundheitswissenschaftlern das Gütesiegel "Zertifiziertes Solarium" ins Leben gerufen haben. Das Zertifikat erhält, wer die notwendigen Kriterien erfüllt, d.h. die Bestrahlungsstärke der Geräte begrenzt, Kundenberatung gewährleistet und Minderjährigen die Benutzung von Solarien untersagt. Doch viele der zertifizierten Sonnenstudios halten nicht das, was sie versprechen. Stichproben des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) ergaben Mängel vor allem in der Kundenberatung, der Aufstellung eines detaillierten Besonnungsplans sowie der Einhaltung der strikt vorgeschriebenen Erstbestrahlungsdosis. Auch durften sich in etlichen Studios mit Einverständnis der Eltern Jugendliche unter 18 Jahren sonnen.
Deshalb unser Rat:
Wer trotz aller Warnungen auf die künstliche Sonne nicht verzichten mag, sollte sich deshalb selbst ein Bild vor Ort machen. Helfen können dabei Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Dermatologische Prävention
(Link:
http://www.unserehaut.de/adp/solarium/solarium-check.html) und der Strahlenschutzkommission SSK (Link:
http://www.ssk.de/pub/volltext/i06.pdf ). Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
