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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

08.07.2009
Was Studienanfänger zum Krankenversicherungsschutz wissen sollten
Verbraucherzentrale gibt wichtige Hinweise

Die Frage zum "richtigen" Krankenversicherungsschutz stellt sich den meisten Studenten erst zum Zeitpunkt der Immatrikulation. Wenn die Uni den Studienbeginn ohne Vorlage einer Versicherungsbescheinigung verwehrt, dann ist Rat gefragt. Zu Beginn des Studiums lässt sich diese Problematik jedoch einfach beantworten.

Bei gesetzlich versicherten Eltern ist der Studienanfänger bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres kostenfrei familienversichert. Wurde Wehr- bzw. Ersatzdienst geleistet, besteht im Regelfall die Familienversicherung auch für einen der Dauer dieses Dienstes entsprechenden Zeitraum über das 25. Lebensjahr hinaus. Eine beitragsfreie Familienversicherung ist jedoch nur möglich, wenn das regelmäßige Einkommen des Studenten unter 360 Euro liegt bzw. bei einer geringfügigen Beschäftigung 400 Euro nicht überschreitet. Wer sich durch einen Nebenjob etwas Geld dazuverdient, sollte darauf achten, dass das Studium dabei immer noch den größten Teil der Zeit beansprucht. Die Nebentätigkeit darf wöchentlich nicht mehr als 20 Stunden ausgeübt werden, es sei denn, sie findet vorwiegend an freien Tagen, abends oder in den Semesterferien statt. Bei regelmäßig höherem Verdienst und ab dem 26. Lebensjahr ist die kostengünstige studentische Krankenversicherung möglich. Der Monatsbeitrag für pflichtversicherte Studenten ist bei allen Krankenkassen gleich und beträgt für das kommende Wintersemester 53,40 Euro für Krankenversicherung, zuzüglich 9,98 Euro bzw. 11,26 Euro (für Kinderlose ab 23 Jahren) für die Pflegeversicherung. BaföG-Empfänger können hier einen staatlichen Zuschuss beantragen.

Die studentische Krankenversicherung endet einen Monat nach Ablauf des Semesters, für das zuletzt eine Rückmeldung erfolgte, jedoch spätestens nach Abschluss des 14. Fachsemesters oder Ablauf des Semesters, in dem das 30. Lebensjahr vollendet wird. Unter bestimmten Voraussetzungen - wie die Geburt eines Kindes mit anschließender Betreuung oder längere Krankheit – kann die Krankenversicherung der Studenten auch verlängert werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link581701A.html