Der Telekommunikationsmarkt wird nach wie vor heiß umkämpft. Ganze Heerscharen von Vertretern versuchen an der Haustür Verträge an den Mann oder die Frau zu bringen. Schnell wird oftmals von überraschten Verbrauchern eine Unterschrift geleistet und die Einzugsermächtigung zum Konto erteilt. Das böse Erwachen kommt erst dann, wenn der Vertreter längst das Weite gesucht hat. Für diese Fälle hat der Gesetzgeber vorgesorgt: An der Haustür überrumpelte Verbraucher können derartige Vertragserklärungen und die erteilte Einzugsermächtigung zum Konto ohne Angabe von Gründen widerrufen. Von diesem Recht machten form- und fristgemäß zahlreiche Verbraucher einer sachsen-anhaltinischen Kleinstadt Gebrauch. Umgehend wurden die Widerrufe vom Vertragspartner bestätigt.
Im Normalfall wäre die Angelegenheit damit erledigt. Die Verbraucher waren froh, so unkompliziert den Vertrag und damit ihr Problem gelöst zu haben. Die Erleichterung war aber trügerisch. Tage später erhielten die Verbraucher eine Rechnung über 69,96 Euro. Ein GKW -Vertrieb und Star-Phone - beide mit Sitz in Jena sowie identischem Rechnungsvordrucken und gleichen Kontoverbindungsdaten - verlangen in dieser Höhe eine Beratungspauschale für die Tätigkeit des Außendienstmitarbeiters beim Abschluss des Telefonvertrages.
Nicht nur die betroffenen Verbraucher, auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. sind über diese dreiste Vorgehensweise empört. Übereinstimmend bringen die Betroffenen zum Ausdruck, zu keinem Zeitpunkt über Kosten für eine Beratung gesprochen, geschweige denn eine solche vereinbart zu haben.
Der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ist eindeutig: Keinesfalls sollten betroffene Verbraucher eine Zahlung leisten. Für diese so genannte Beratungsgebühr besteht weder eine vertragliche noch sonstige Anspruchsgrundlage! Über diesen Weg wird ganz offensichtlich versucht, sich die entgangenen Provisionen des Telekommunikationsanbieters letztendlich vom Verbraucher zu holen.
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