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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

20.07.2009
Gewinn oder Verlust?
Verbraucherzentrale rät, Reisegewinne genauestens unter die Lupe zu nehmen

"Sie haben eine Reise nach Prag gewonnen!", die Freude beim angeschriebenen Verbraucher war groß. Warum nicht für 3 Tage dem Alltag entfliehen, Prag ist in jedem Fall eine Reise wert. Tatsächlich hat der Verbraucher bei einem Unternehmen vor Ort an einem Kreuzworträtsel teilgenommen und gewonnen. Der Leistungsumfang des Gewinns wird detailliert beschrieben: Hin- und Rückfahrt im modernen Fernreisebus, 3 Übernachtungen im Doppelzimmer in einem 3-Sterne-Hotel am Stadtrand von Prag, Ausflug nach Karlsbad und deutschsprachige Reiseleistung. Auf einen Saisonzuschlag wird hingewiesen.

Bereits jetzt sollte der Gewinner rechnen. Reist er allein, ist ein Einzelzimmerzuschlag zu zahlen. Die komplette Verpflegung muss er selbst übernehmen. Er ist nicht in Prag, sondern am Stadtrand untergebraucht. Hier sollte er recherchieren, wie es mit öffentlichen Verkehrsmitteln aussieht, um letztlich nicht nur den Stadtrand sondern auch die Prager Innenstadt kennenlernen zu können. Für den angemeldeten Termin müssen Gewinner und Begleitperson je 55 Euro Saisonzuschlag bezahlen. Mit der Reisebestätigung kommt auch ein Blatt mit möglichen Zusatzleistungen. Prager Burg für 59 Euro, Prag bei Nacht für 49 Euro, Prager Altstadt für 49 Euro oder Folklore-Abend für 39 Euro. Nimmt man das ganze Paket - was bei Stadtrandlage durchaus anzunehmen ist - kommt man pro Person bei einem Vorzugspreis auf 185 Euro.

Ganz kostenlos ist der Gewinn nun schon wieder nicht mehr, kommen doch auch noch die Kosten für die Verpflegung und der Saisonzuschlag dazu. Bevor man sich hier tatsächlich bindet, sollte jeder interessierte Pragbesucher ein örtliches Reisebüro aufsuchen und nach den aktuellen Konditionen für eine vergleichbare Reise fragen. Vorteilhaft ist immer ein Reisevertrag mit einer genauen Reisebeschreibung und damit auch der Möglichkeit, bei Mängeln eine Reisepreisminderung geltend machen zu können. Bei der Entscheidungsfindung für oder gegen die Inanspruchnahme eines Reisegewinns sollten auf jeden Fall die anfallenden Zusatzkosten Berücksichtigung finden. Einen Gewinn, so die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kann man, muss man aber nicht annehmen. Es gilt, den Leistungsumfang des Gewinnes genauestens unter die Lupe zu nehmen. Was auf den ersten Blick wie ein attraktiver Reisegewinn aussieht, kann sich im Einzelfall durchaus als üble Mogelpackung entpuppen.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link587701A.html