Die Schule ist geschafft und nun steht für viele Jugendliche der Start in den Azubi-Alltag an. Dies bedeutet auch sich um den notwendigem Versicherungsschutz zu kümmern. Hilfe und Unterstützung dabei bietet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. mit folgenden Tipps an:
Mit Beginn der Lehre haben Azubis ein eigenes Einkommen und sind somit nicht mehr generell über die Eltern versichert. Auch kommen Risiken hinzu, für die bisher kein Versicherungsschutz notwendig war.
Für Auszubildende wird die Kranken- und Pflegeversicherung als Pflichtmitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse die Regel sein. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind zu etwa 95 Prozent gleich, können sich aber durch zusätzliche Satzungsleistungen und Wahltarife unterscheiden.
Ratsam ist auch der Abschluss einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung, die bei krankheits- und berufsbedingter Invalidität finanziell einspringt. Gerade in den ersten Berufsjahren bestehen in der gesetzlichen Rentenversicherung keine, danach nur geringe Ansprüche bei Erwerbsunfähigkeit. Ein gesetzlicher Schutz in Sachen Berufsunfähigkeit besteht für nach 1961 Geborene gar nicht mehr.
Unverzichtbar ist eine Privathaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn man einem Dritten einen Schaden zugefügt hat. Häufig sind Auszubildende im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert, wenn sie sich in der ersten Berufsausbildung befinden. Andernfalls oder wenn vorher geheiratet wird, ist es an der Zeit, selbst eine private Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Wer einen eigenen Hausstand gründet und höherwertigen Hausrat anschafft, sollte über den Abschluss einer Hausratversicherung nachdenken.
Auszubildende, die mehr zu ihrem notwendigem Versicherungsschutz wissen möchten, können sich in jeder Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Ratgebertelefon unter (0900) 1775 770 für 1,00 Euro aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend, jeweils montags bis freitags von 9-18 Uhr, beraten lassen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
