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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

12.08.2009
Autohändler missachten Vorschriften für Angaben zu Spritverbrauch und CO2-Ausstoss
Bundesweite Stichprobe bestätigt den Trend

(verbraucherzentrale/12.8.2009) Wer in Sachsen-Anhalt einen sparsamen Neuwagen sucht, findet vor allem eins: sparsame Informationen. Das belegt ein Marktcheck der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Nur ein Drittel der aufgesuchten Autohändler Sachsen-Anhalts konnte den "DAT Leitfaden zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emmissionen" vorweisen, der Aushang mit vergleichenden Kraftstoffangaben war nur in 25 % der Autohäuser vorhanden, selbst die Kennzeichnung mit dem CO2-Label war nur bei rund 75% der ausgestellten Neuwagen zu finden, ein Händler hatte konsequent keines seiner Neufahrzeuge mit dem CO2-Label ausgezeichnet – "klare Verstöße gegen geltendes Recht" mahnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Auswertung der Ergebnisse eines Marktchecks an.
Den gesetzlichen Rahmen bietet dazu die "Verordnung über Verbraucherinformation zu Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen neuer Personenkraftwagen" (PKW-EnVKV). Ziel der bereits 2004 erlassenen Verordnung ist es, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, sich vor dem Kauf eines Autos, schnell und unkompliziert über Kraftstoffverbrauch und CO2 -Emissionen informieren zu können.
Der Check war Teil eines bundesweit durchgeführten Stichprobentests der Verbraucherkampagne "für mich. für dich. fürs klima.". So wurden insgesamt 625 Autohäuser in ganz Deutschland aufgesucht. Anlass der Stichprobenuntersuchung bot die sogenannte Abwrackprämie und die dadurch generierte Nachfrage nach Neuwagen. Wir wollten wissen, ob und wie sich Verbraucher zu sparsamen Autos informieren können.
Autohersteller und Autohäuser haben die Pflicht, die Angaben direkt am Fahrzeug, im Verkaufsraum und in einem Leitfaden auszuweisen. Die Kontrolle der Umsetzung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Auch viereinhalb Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung ist in vielen Bundesländern, darunter auch Sachsen-Anhalt, noch immer unklar, welche Behörde für die Kontrolle der Autohäuser zuständig ist.
Deshalb fordert Martina Angelus, Leiterin Referat Klima der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt: "eine behördlich geregelte Kontrolle der Einhaltung gesetzlicher Regelungen", damit gute Vorgaben zum Klimaschutz auch ihre Wirkung entfalten können.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.,Steinbockgasse 1, 06108 Halle
Sie finden es im Internet unter: http://www.vzsa.de/link594431A.html