Wegen Invalidität zahlen Gesellschaften sehr häufig, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:
- die dauernde Beeinträchtigung weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das jeweilige Lebensalter typischen Zustand ab,
- der Grad der Behinderung gemäß Sozialgesetzbuch IX liegt bei mindestens 50 Prozent.
Die Versicherer bieten die Verträge in der Regel erst ab dem ersten Geburtstag an, in seltenen Fällen auch schon sechs Wochen nach der Geburt. Vertragsabschlüsse sind nur bis zum einem bestimmten Alter möglich - teils bis zum 14., teils bis zum 16. Lebensjahr. Bestehende Verträge laufen je nach Gesellschaft bis zur Vollendung des 18., teilweise auch bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs.
Wird das Kind invalide, zahlt die Versicherung die Renten lebenslang. Häufig schließt die Police noch eine kleine Risikolebensversicherung für den Fall ein, dass der Versicherungsnehmer stirbt: dann besteht für die Kinderinvaliditätsversicherung Beitragsfreiheit bis zur Volljährigkeit des Nachwuchses.
Beschränkung auf bestimmte Krankheiten
Die Versicherer bieten auch Schutz nur für einzelne Krankheiten an. Diese Beschränkung ist allerdings nicht empfehlenswert. Auch von Policen, die vorsehen, dass die Gesellschaft erst bei einer höheren Invalidität oder nur bei "Schulunfähigkeit" eintritt, raten wir ab.
Kombinierte Versicherungen
Kinderinvaliditätsversicherungen gibt es als eigenständigen Schutz und als Zusatzversicherung. Wesentlich ist diese Unterscheidung nicht, solange die Kinderinvaliditätsversicherung als Zusatzmodul zu einer Kinderunfallversicherung angeboten wird. Eine Kombination der finanziellen Absicherung von Kinderinvalidität mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung ist jedoch meist nicht empfehlenswert. Solche Produkte sind nicht transparent – der Kunde sieht nicht, welcher Anteil der Prämie für den Risikoschutz anfällt und welcher in der Kapitallebens- oder Rentenversicherung angespart wird. So fehlt die Möglichkeit, die Rendite der Versicherung mit anderen Geldanlagen zu vergleichen.
➜ Tipp
Der Antragsteller muss darauf achten, die Gesundheitsfragen korrekt auszufüllen, damit der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung nicht verweigern kann.
Der Antragsteller muss darauf achten, die Gesundheitsfragen korrekt auszufüllen, damit der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung nicht verweigern kann.

